Fahrgastrechte für Bahnreisende stärken

Arndt Kohn, Mitglied des Verbraucherschutzausschusses begrüßt diesen Vorschlag: „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission die veraltete Gesetzgebung von 2007 überarbeitet hat und wir im EU Parlament so die Gelegenheit nutzen können um uns für verbesserte Fahrgastrechte für Bahnreisende einzusetzen.“

Höhere Entschädigung bei Verspätungen und Zugausfällen

Besonders Fahrgastfreundlich sind die Forderungen des Parlaments über die Entschädigungen im Falle von Verspätungen und Zugausfällen. Ab einer 2-stündigen Verspätung oder sogar Ausfall eines Zuges soll 100% des Fahrkartenpreises zurückerstattet werden, im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag, der in diesem Fall nur 50% Entschädigung vorschlägt. Das Parlament fordert weiterhin 75% Fahrkartenerstattung bei einer Verspätung zwischen 91 und 120 Minuten, sowie 50% bei 60-90 Minuten verspäteten Zügen.

Außerdem soll die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in gut gekennzeichneten Bereichen von Zügen garantiert werden.

Barrierefreies Fahren

„Wir im Europäische Parlament fordern komplett diskriminierungsfreies und barrierefreies Zugfahren. Eisenbahnunternehmen sollen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität kurzfristig und ohne langwierige Planung mit der Bahn reisen können.“, so Arndt Kohn.

Dabei sollen die Barrierefreiheit von Fahrkartenbuchungen, Zugverbindungen und Bahnhöfe, sowie der Zugang zu Informationen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität garantiert werden. In den Bahnhöfen soll kostenlose Hilfeleistung für diese Fälle garantiert werden, durch z.B. eine Hilfeperson beim Einsteigen in den Zug.

Ökologische Alternative zu Bus- und Flugverkehr stärken

„Als häufiger Zugpendler zwischen Aachen und Brüssel, setze ich mich besonders für Bahnfahren als die ökologische Alternative zu Bus- und Flugreisen in der ganzen EU ein. Dabei muss natürlich auch garantiert werden, dass Zugreisen kundenfreundlich sind, ohne dass dabei die Preise der Zugtickets in die Höhe schießen. Dies muss durch den Gesetzgeber garantiert werden.“, so Arndt Kohn.

Wenn das Europäische Parlament den Text am 15. November 2018 so annimmt, können die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission starten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert