Das hat die EU 2017 geschafft!

Ohne zusätzliche Kosten aus dem EU-Ausland nach Hause telefonieren. Roaminggebühren sind abgeschafft.

Bis zum Sommer kostete Telefonieren und Surfen im Europäischen Ausland einen Aufpreis für die Bürgerinnen und Bürger. Oftmals wurden die Nutzerinnen und Nutzer nach einem Aufenthalt im europäischen Ausland von einer teuren Mobilfunkrechnung im darauffolgenden Monat überrascht.

Das europäische Parlament hat erreicht, dass neben dem freien Personen- und Warenverkehr nun auch das Roaming innerhalb der EU kostenfrei ist. Seit dem 15.Juni 2017 können Verbraucherinnen und Verbraucher ohne zusätzliche Gebühren mit ihrem Handy telefonieren, SMS versenden oder im Internet surfen – in den 28 EU-Staaten sowie Norwegen, Lichtenstein und Island.

Die sozialdemokratische Fraktion hat die Entscheidung im Parlament mitgetragen. Arndt Kohn begrüßte den Schritt: „Bei uns in der Euregio und natürlich in der Urlaubszeit wird jeder die neuen Regelungen im Portmonee spüren.“

 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – keine Tricksereien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern.

Die Entsenderichtlinie regelt den Einsatz von Beschäftigten in EU-Ländern über die Grenzen hinweg. Trotzdem werden entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals zu den Konditionen aus ihrem jeweiligen Heimatland angestellt. Diese Löhne liegen oft deutlich unter dem Lohnspiegel in dem Land wo die Arbeit verrichtet wird.

Die Folge: Entsandte Arbeitskräfte werden ausgebeutet und sind oftmals Beschäftigte zweiter Klasse im Vergleich zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Einsatzland.

Durch die Überarbeitung der Arbeitnehmerrichtlinie ist sichergestellt, dass alle Beschäftigten zu denselben Arbeitsbedingungen angestellt sind und gleiche Rechte etwa beim Lohnanspruch oder der Krankenversicherung haben – ein wichtiger Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit.

In der Standpunkt-Ausgabe „Faire Arbeit für Europa“ der S&D-Fraktion finden Sie umfangreiche Informationen zu den neuen Regeln und Änderungen. Die Broschüre können Sie sich hier downloaden.

 

Verbraucherschutz: Damit sich der Diesel-Skandal nicht wiederholt, werden Fahrzeuge künftig strenger kontrolliert.

Der Pfusch bei den Abgaswerten von Dieselfahrzeugen hat viele Bürgerinnen und Bürger empört. Das Europäische Parlament hat sich in diesem Jahr umfangreich mit dieser Thematik beschäftigt und einen besseren Schutz für die Nutzerinnen und Nutzer verabschiedet.

Seit dem 1. September 2017 gelten europaweite neue Abgastests für die Entwicklung und Testung von neuen Fahrzeugtypen. Hier finden Sie eine Stellungnahme des verkehrspolitischen Sprechers der S&D Fraktion Ismail Ertrug.

Unter anderem wurden sogenannte Real Drive Emission-Tests (RDE-Tests) eingeführt. Bei den RDE-Tests werden die Fahrzeuge unter realen Bedingungen auf den Straßen getestet. So wird verhindert, dass die Hersteller die Abgaswerte im Labor beschönigen können.Durch die neue Regelung und Einführung kann der tatsächliche Ausstoß in Zukunft realistischer erfasst und ausgewertet werden.

 

Sie sehen, es ist viel geschehen. Doch der Wunschzettel bleibt lang.

So werden wir uns im Europäischen Parlament im kommenden Jahr weiter mit zahlreichen Themen beschäftigen, die die europäischen Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen. Ein paar Beispiele: besserer Brandschutz in Wohngebäuden, grenzüberschreitende Nutzung von Online-Inhalten, der Ausbau des digitalen Binnenmarktes und damit zusammenhängend der Schutz vor Cyberkriminalität, Klimawandel und Energiewende, die stetige Verbesserung für ein sozialer und gerechteres Europa für die Bürgerinnen und Bürger… Es ist viel zu tun!

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.

Steuervermeidung und Geldwäsche effektiver bekämpfen

LuxLeaks, Panama Papers, zuletzt die Paradise Papers:  Zahlreiche Enthüllungen haben in den letzten Jahren ans Licht gebracht, wie es großen Konzernen und vielen eher wohlhabenden Zeitgenossen in Europa immer noch möglich ist, ganz legal Geld am Fiskus vorbei zu schleusen. Der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments, der nach den ersten Enthüllungen der Panama Papers eingesetzt wurde, legt nun seinen Abschlussbericht vor.

Anderthalb Jahre lang hatte der Untersuchungsausschuss geprüft, welche Mängel die geltende Rechtsgrundlage zu Steuerfragen in der EU aufweist. Der Abschlussbericht zeigt, dass es an zahlreichen Stellen Verbesserungsbedarf gibt. Die Mängelliste reicht von Versäumnissen bei der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten über die chronische finanzielle und personelle Unterausstattung der überwachenden Organe bis hin zur mangelhaften Umsetzung und Anwendung von Gesetzen und Sanktionen.

Eine fairere gemeinsame Steuerpolitik wird außerdem dadurch verhindert, dass die Mitgliedstaaten bei Steuerfragen Beschlüsse nur einstimmig treffen können. All das ist der ideale Nährboden für Steuervermeidungsmodelle oder Steuerhinterziehung.

SPD-Abgeordneter Kohn: „Ein Trauerspiel“

„Die völlig legalen Geschäftsmodelle aus den Panama und Paradise Papers dienen schlicht dazu, sich von gesellschaftlichen Pflichten und Werten zu verabschieden. Die Mitgliedsstaaten müssen endlich gemeinsam und entschiedener gegen Steuerflucht vorgehen und abschreckende Maßnahmen beschließen“, so der Europaabgeordnete Arndt Kohn, der vormals im Finanzamt Aachen tätig war.

Der Untersuchungsausschuss legt zahlreiche Vorschläge vor, um Steuerflucht, Steuervermeidung und Geldwäsche in Zukunft effektiver zu bekämpfen. Zu den zentralen Forderungen zählen neben der Beseitigung der bestehenden Gesetzeslücken unter anderem eine europäische Kontrollbehörde im Kampf gegen Geldwäsche sowie eine stärkere Einbindung der Entwicklungsländer bei Steuerfragen durch ein globales Steuergremium auf UN-Ebene.

Sozialdemokraten fordern strengere Regeln

Die Sozialdemokraten im EU-Parlament ist es bei der Abstimmung über den Abschlussbericht gelungen, eine Verwässerung durch die Konservativen und die Liberalen zu verhindern: Neben dem Verweis auf die Existenz von Steueroasen innerhalb der EU, die nach den Vorstellungen der Konservativen und Liberalen wieder einmal totgeschwiegen werden sollten, enthält der Bericht jetzt auch die Forderungen nach einer öffentlichen Länderberichterstattung von multinationalen Unternehmen. Dadurch würde offengelegt, wieviel Steuern die Unternehmen wo zahlen.

Die sozialdemokratische Fraktion fordert außerdem, unmittelbar im Anschluss an den Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers einen Sonderermittlungsausschuss zu den Paradise Papers einzusetzen, um die neuen Enthüllungen aufzuarbeiten.

Neuausrichtung des Emissionshandels nach 2021

Das Europäische Parlament debattiert am Montag, dem 11. Dezember, über die Ausrichtung des Europäischen Emissionshandels nach 2021. Bereits im November 2017 hatten sich das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten im Rat auf einen Kompromisstext geeinigt.

CO2-Zertifikate besser nutzen

Arndt Kohn begrüßt die Reform der Richtlinie, die unter anderem vorsieht, ungenutzte CO2-Zertifikate abzubauen: „Durch diesen Schritt sinkt die Anzahl der verfügbaren CO2-Zertifikate und die steigenden Kosten sollen Unternehmen zu Investitionen in klimaschonende Technologien bewegen.“

Zuletzt hatte der Umweltausschuss im Europäischen Parlament für eine Verbindung des europäischen und des Schweizer Emissionshandels gestimmt. Durch diesen Schritt erhofft man sich einen solideren Kohlenstoffmarkt zwischen der EU und Drittstaaten sowie mehr Transparenz.

Kohn: EU hat Führungsrolle in Klimaangelegenheiten

„Die EU muss ein Vorreiter bleiben, was den Klimaschutz und damit auch den Umstieg auf erneuerbare Energien angeht. Dafür müssen wir zeigen, dass unser europäischer  Kohlenstoffmarkt funktioniert und spürbare Verbesserungen für die Umwelt bringt“, fordert Arndt Kohn in Hinblick auf die Zeit nach 2021.

Damit die Emissionsrichtlinie und die darin vorgesehenen Änderungen für die vierte Handelsperiode nach 2021 umgesetzt werden können, müssen nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments noch die Umweltminister der Nationalstaaten dem Gesetzesentwurf zustimmen.

Europäisches Parlament verleiht Sacharow-Preis

Traditionell verleiht das Europäische Parlament im Dezember den Sacharow-Preis an Persönlichkeiten oder Organisationen, die sich im jeweiligen Jahr für die Einhaltung der Menschenrechte eingesetzt haben. Der Menschenrechtspreis ist mit 50.000 Euro dotiert und wurde unter anderem bereits an Nelson Mandela und Kofi Annan verliehen.

Am Mittwoch, dem 13. Dezember, wird der Preis, der nach dem Physiker und Friedensnobelpreisträger Andrei Sacharow benannt ist, an die demokratische Opposition in Venezuela verliehen.

Symbol für Demokratie und Frieden

„Die Verleihung des Sacharow-Preises an die demokratische Opposition ist ein wichtiges Zeichen des Europäischen Parlaments für eine friedliche Demokratie und politische Freiheit in Venezuela“, erklärt Arndt Kohn die Auswahl des diesjährigen Preisträgers.

Stellvertretend für die demokratische Opposition in Venezuela werden die Nationalversammlung unter Julio Borges sowie die politischen Häftlinge der Organisation „Foro Penal Venezolano“ (venezolanisches Forum zur Verteidigung politischer Häftlinge), darunter Leopoldo López, Antonio Ledezma, Daniel Caballos, Yon Goicoechea, Lorent Saleh, Alfred Ramos und Andrea Gonzáles geehrt.

Die Lage in Venezuela hat sich über die vergangenen Jahre für Oppositionelle immer weiter verschlechtert. Erst im März 2017 entzog der Oberste Gerichtshof der demokratisch gewählten Nationalversammlung die Gesetzgebungsbefugnis. Zudem wurden seit Jahresbeginn mehr als 130 Oppositionelle ermordet und mehr als 500 inhaftiert.

Europäisches Parlament prüft Abgasplan der Kommission

Der Verkehr könnte schon bald die Energieerzeugung als größte Quelle von Treibhausgasen ablösen. Im Verkehrssektor müssen größere Anstrengungen unternommen werden, um die globale Erwärmung einzudämmen. Daher stellte die Europäische Kommission am Mittwoch, 8. November, den zweiten Teil des sogenannten Mobilitätspakets vor, welches diese Woche im Plenum in Straßburg debattiert wird.

Alternative Antriebsmöglichkeiten nutzen

„Der Bereich der Verkehrspolitik bietet eine entscheidende Möglichkeit für den Gesetzgeber, Maßnahmen zu ergreifen um die Gefahren des Klimawandels durch Emissionen zu senken. Deswegen ist es wichtig, dass die Kommission im zweiten Mobilitätspaket verschiedene Verbesserungsvorschläge zur Reduzierung von Treibhausgasen macht“, kommentiert der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn den Abgasplan.

Bereits im Mai hatte die Europäische Kommission den ersten Teil des Mobilitätspakets vorgestellt, welches Vereinbarungen für den sozialverträglichen Wandel der Mobilität hin zu sauberen und wettbewerbsfähigen Technologien beinhaltet. Geht es im ersten Teil des Pakets hauptsächlich um soziale Gesetzgebung und Mautfragen, beinhaltet der zweite Teil neben den neuen CO2-Grenzwerten auch Vorschläge für die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge.

Zwar ist eine verbindliche Quote für E-Autos vom Tisch, allerdings sollen die Kohlendioxidemissionen von Neuwagen bis 2030 um 30 Prozent gesenkt werden. Arndt Kohn begrüßt den Vorschlag der Kommission: „Mit den strengeren CO2-Grenzwerten fordert die Kommission eine realistische Absenkung der Emissionen bis 2030. Das ist nicht nur klimatechnisch begrüßenswert, sondern fördert auch die Innovationsbereitschaft der Hersteller. Die deutsche Autoindustrie muss sich weg von SUVs und Sportwagen mit Verbrennungsmotor hin zu ökologisch und ökonomisch sinnvollen Modellen mit alternativen Antrieben entwickeln.“

Sozialdemokraten begrüßen Abgasplan

In den Reihen der Sozialdemokraten stößt der Abgasplan der Kommission größtenteils auf Zustimmung: „Durch den technologieneutralen Vorschlag der Kommission steht der Markt weiterhin allen Antriebsarten offen. Das ist wichtig, um europäische Arbeitsplätze zu sichern. Andererseits sind die Spielregeln für die Hersteller durch die Zielvorgaben für 2025 und 2030 klar definiert“, so Arndt Kohn.

Sozialdemokraten fordern Hilfe für Asylbewerber

Der Winter steht vor der Tür. Für Asylbewerber in Griechenland entsteht dadurch eine prekäre Lage, da sie teilweise unter einfachsten Bedingungen leben müssen. Um einer humanitären Katastrophe vorzubeugen, hat die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament am Mittwoch, 8. November, gefordert, die Situation der Flüchtlinge in Griechenland in Hinblick auf den anstehenden Winter kurzfristig auf die Agenda der Plenarwoche in Straßburg zu setzen.

Arndt Kohn: „Mitgliedstaaten tragen Verantwortung“

Der SPD-Abgeordnete Arndt Kohn dringt auf eine schnelle Lösung: „Die kalte Jahreszeit trifft leider gerade die Menschen besonders hart, die am meisten Schutz benötigen. Die Bilder der griechischen Inseln aus dem letzten Jahr dürfen sich auf keinen Fall wiederholen, denn es ist nicht hinnehmbar, dass in der Europäischen Union Menschen während der Winterzeit unter diesen Umständen in dafür ungeeigneten Zelten leben müssen.“

Bei einem heftigen Wintereinbruch mit Schnee und Eis wie im vergangenen Jahr besteht die Gefahr, dass die griechischen Behörden bei der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber schnell an ihre Grenzen stoßen. „Die Mitgliedsstaaten der Europäische Union tragen für die Flüchtlinge in Griechenland Mitverantwortung, deswegen müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden intensivieren und einen Plan für die kommenden Monate entwickeln. Nur so kann eine humanitäre Katastrophe auf den griechischen Inseln vermieden werden“, sagt Arndt Kohn.

Sozialdemokraten fordern Dublin-Reform

Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament fordern allerdings die Kommission, Rat und die Mitgliedstaaten nicht nur zu sofortiger Hilfe für Flüchtlingsunterkünfte in Griechenland auf. Sie sprechen sich außerdem für eine Reform der Dublin-Verordnung aus, wodurch die Verantwortung für die Flüchtlinge gerecht auf alle Mitgliedstaaten verteilt werden soll und kritisieren die mangelnde Solidarität unter den Staaten innerhalb der EU, die nicht unwesentlich zu der Situation auf den griechischen Inseln beiträgt.

Paradise Papers: „Legale Steuervermeidung ist nicht hinnehmbar“

Nach den Panama Papieren und den Lux-Leaks legt ein neues Datenleck von gigantischem Ausmaß offen, wie große Unternehmen und Superreiche über Briefkastenfirmen Steuern vermeiden. 13,4 Millionen Dokumente, die sogenannten Paradise Papers, zeigen laut Medienrecherchen die Geschäftspraktiken zahlreicher Weltkonzerne. Am Dienstag, dem 14. November, gibt es nun in Straßburg eine Aussprache des Europäischen Parlaments mit Vertretern von Rat und Kommission, bei der die Europaabgeordneten über die neuen Erkenntnisse debattieren werden.

„Die Paradise Papers heben erneut hervor, in welchem Ausmaß unseren Staaten in Europa und weltweit nötige Gelder für Investitionen verloren gehen, weil gerade die besser Gestellten ihrer Steuerpflicht entgehen“, sagt Arndt Kohn. „Alleine in Deutschland gehen dem Sozialstaat jährlich 160 Milliarden Euro durch Steuervermeidung verloren. In Anbetracht dieser Zahl ist erschütternd, dass manche Mitgliedstaaten der EU solche Praktiken durch ihre nationalen Gesetze und Steuermodelle weiterhin begünstigen.“

Arndt Kohn: „Die EU-Staaten müssen endlich entschiedener gegen Steuervermeidung vorgehen“

Das Europäische Parlament befasst sich schon seit längerer Zeit mit dem Thema. Im Zuge der Sonderermittlungsausschüsse TAXE1 und TAXE2 zu den Lux-Leaks und dem Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers hat das Europaparlament zahlreiche Vorschläge ausgearbeitet und Forderungen aufgestellt, um gegen Steuerflucht, Steuervermeidung und Geldwäsche vorzugehen. Auf Druck des Europaparlaments hat die EU-Kommission zahlreiche Gesetze auf den Weg gebracht, die für mehr Transparenz und strengere Regeln sorgen – unter anderem einen automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich oder die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie.

„Die SPD im Europäische Parlament nimmt das Thema Steuerhinterziehung und Steuerflucht sehr ernst“, so Arndt Kohn. „Es zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist. Es reicht aber nicht, die Zusammenarbeit von nationalen Steuerbehörden auszubauen. Die Mitgliedstaaten müssen endlich aufeinander zugehen, um entschiedener gegen Steuervermeidung vorzugehen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Steuervermeidung in Europa in diesem Ausmaß immer noch möglich ist.“

Die Sozialdemokraten wollen Druck auf Mitgliedstaaten erhöhen

Die SPD fordert nachdrücklich Maßnahmen, um gegen Steueroasen zu wirken. Länder mit einem Steuersatz von null Prozent sollen beispielsweise als Steueroasen eingestuft werden und auf eine schwarze Liste gesetzt werden. Vor allem kritisiert die SPD, dass die Mitgliedstaaten im Rat wichtige EU Vorschlägen nicht mittragen und abschwächen wollen, wie zum Beispiel die Einführung einer konsolidierten gemeinsamen Grundlage zur Bemessung der Körperschaftssteuer, mit der Gewinne dort besteuert werden könnten, wo sie generiert werden, als auch bei der Einführung einer öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung von multinationalen Unternehmen, die offenlegen müssten, wo sie was erwirtschaften und welche Steuern sie darauf zahlen.

Die sozialdemokratische Fraktion fordert einen Sonderermittlungsausschuss zu den Paradise Papers, um gesetzliche Schlupflöcher, die möglicherweise daraus hervorgehen, aufzudecken und den Druck auf die Mitgliedstaaten zu erhöhen. Dieser soll direkt an den Untersuchungssauschuss zu den Panama Papers anschließen. Zudem sollen langfristige Strukturen im Europaparlament geschaffen werden, um dem Problem nachzugehen. Im Dezember wird das Europäische Parlament über den Abschlussbericht des Panama-Papers-Untersuchungsausschusses entscheiden.

EU stärkt Kreislaufwirtschaft

Die Europaabgeordneten haben am Dienstag, 24. Oktober, über die Harmonisierung der europäischen Marktregeln von organischen Düngemitteln abgestimmt.

„Mit der Nutzung organischer statt anorganischer Düngemittel stärken Landwirtinnen und Landwirte die Kreislaufwirtschaft. So schonen sie die Umwelt und tragen durch gesündere Lebensmittel zum Verbraucherschutz bei“, so der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn, Mitglied des Verbraucherschutzausschusses, nach der Abstimmung über die Verordnung zu Düngemitteln im Europäischen Parlament am Dienstag, 24. Oktober 2017. Die Verordnung erleichtert den Marktzugang für eine größere Zahl organischer Düngemittel als bisher. Durch höhere Anforderungen an den Nährstoffgehalt in den Düngeprodukten steigt die Qualität für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Sozialdemokraten setzen sich durch

Die Verordnung stärkt weiterhin Anreize für die innereuropäische Produktion von organischen Düngemitteln. „Durch die Verlagerung der organischen Düngermittelproduktion in die EU, verringern wir Abhängigkeiten von nicht heimischen Rohstoffen und schützen so Arbeitsplätze in Europa“ so Arndt Kohn. Außerdem wird durch die Verordnung der Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer verringert. Die neuen Regeln sind Teil des EU-Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft.

Ferner legt die Verordnung Grenzwerte für in Phosphatdüngern enthaltene Schwermetalle wie Cadmium, Blei oder Nickel und andere eventuell enthaltene Giftstoffe fest. Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament fordern den Gehalt dieser hochgiftigen und krebserregenden Schwermetalle zu reduzieren. „Bereits am Anfang der Nahrungskette soll die Belastung des Menschen durch giftige Stoffe so niedrig wie möglich gehalten werden. Deshalb haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten jetzt für eine stufenweise Absenkung der Cadmiumgrenzwerte in Phosphatdüngern gestimmt – und uns in diesem Punkt durchgesetzt“, so Arndt Kohn. Bereits 2012 hatte das Europäische Parlament die EU-Kommission dazu aufgefordert, das Recycling von Nährstoffen aus Abfall zu forcieren.

Entlastung des Rats für das Haushaltsjahr 2015

Am Mittwoch stimmt das Europäische Parlament über den zweiten Bericht zur Entlastung des Rats der Europäischen Union und des Europäischen Rats für das Haushaltsjahr 2015 ab. Der Bericht empfiehlt für das siebte Jahr in Folge, die Entlastung des Rats zu verweigern. Das bedeutet, dass das Europäische Parlament zum siebten Mal in Folge nicht bestätigen kann, dass der Haushalt des Rats ordnungsgemäß und sinnvoll ausgeführt wurde.

Grund für die wiederholte Verweigerung ist die mangelnde Zusammenarbeit des Rats bei der Entlastung. Als demokratisches Kontrollorgan ist das Parlament dafür zuständig, einmal im Jahr den gesamten Haushalt der EU darauf zu prüfen, dass er in Einklang mit den Vorschriften und im Sinne der Bürger ausgeführt wurde. Der Rat weigert sich allerdings – im Gegensatz zu allen anderen EU-Institutionen und Organen – die vom Parlament geforderten Informationen bereitzustellen.

Kohn: Der Rat darf keine Sonderstellung einnehmen

„Die Bürger haben einen legitimen Anspruch darauf zu erfahren, was mit EU Geldern passiert“, sagt Arndt Kohn, der als Schattenberichterstatter für den Teil der nächsten Entlastung, der auch den Rat umfasst, den Prozess verfolgt. „Der Rat darf unter den Institutionen der Europäischen Union keine Sonderstellung einnehmen. Auch der Rat ist den Bürgern Rechenschaft darüber schuldig, was mit seinem Haushalt passiert. Alles andere widerspricht dem Geist der Demokratie“.

Der Rat begründet seinen Widerstand damit, dass er als gesetzgebende Kammer nicht einer anderen Institution Rechenschaft schuldig ist. Der Rat und das Parlament hatten 1970 ein Abkommen beschlossen, sich nicht in die Haushaltsverwaltung der jeweils anderen Institutionen einzumischen. Seitdem haben sich die Kompetenzen und Funktionen der beiden Institutionen verändert. Das Parlament hat deutlich an Bedeutung gewonnen und fordert eine Ausweitung seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Rat.

Schwierige Verhandlungen über ein neues Abkommen

Seit 2016 laufen erneute Gespräche, um eine Lösung auf den Streit über die Informationspflicht zu finden. Das Parlament fordert, dass der Rat ausführlichere Auskunft über seinen Haushalt gibt und auf die schriftlichen Fragen des Haushaltskontrollausschusses und im Rahmen von jährlichen Anhörungen auf Fragen von Europaabgeordneten antwortet. Im Gegenzug verlangt der Rat allerdings ein Verfahren das auf Wechselseitigkeit beruht und somit das Recht, dem Parlament im Gegenzug auch Empfehlungen über dessen Haushaltsführung im Rahmen der Entlastung zu geben.

„Die Verhandlung mit dem Rat sind schwierig, weil dieser befürchtet, gegenüber dem Europäischen Parlament an Bedeutung zu verlieren“, so Arndt Kohn. „Der Stillstand ist allerdings auch nicht im Interesse des Rats. Als Schattenberichterstatter für die nächste Entlastung des Rats unterstütze ich ein baldiges Abkommen, damit es uns im nächsten Jahr wieder möglich ist, dem Rat die Entlastung zu erteilen und nicht zu verweigern“.

Die Entlastung ist ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion. Jedes Jahr prüft das Europäische Parlament den gesamten EU Haushalt darauf, ob er rechtmäßig und sinnvoll ausgeführt ist, und gibt Empfehlungen an die Kommission sowie an die anderen Institutionen und Organe der EU ab. Der Rat der EU gibt auch Empfehlungen im Rahmen des Verfahrens ab. Das Parlament hat aber am Ende die alleinige Befugnis, die Entlastung entweder zu erteilen, aufzuschieben oder zu verweigern.

Besserer Schutz für Whistleblower

Whistleblower – diesen Begriff verbinden viele Menschen mit Namen wie Edward Snowden, Julian Assange oder Chelsea Manning. Auch in Europa ist das Thema nicht erst seit den Veröffentlichungen der Panama Papers oder LuxLeaks in der Öffentlichkeit angekommen. Dabei spielt vor allen Dingen die Frage, wie man Hinweisgeber vor empfindlichen Strafen schützen kann, eine wichtige Rolle.

In vielen EU-Staaten drohen Strafen

Um diese Frage zu beantworten, debattieren die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am Montag in Straßburg darüber, wie interne Hinweisgeber, die im Interesse der Öffentlichkeit handeln, europaweit besser geschützt werden können. Momentan gibt es nämlich noch keinen einheitlichen Rechtsrahmen, der den Schutz von Whistleblowern innerhalb der EU regelt.

Denn obwohl Whistleblower oftmals illegale Aktivitäten in Institutionen oder Unternehmen aufdecken, müssen sie in vielen europäischen Ländern noch mit Strafen rechnen. Unterschiedliche Rechtslagen in den Mitgliedsstaaten bieten Schlupflöcher, die Whistleblower nicht ausreichend vor strafrechtlicher Verfolgung schützen.

Sozialdemokraten plädieren für einheitlichen Rechtsrahmen in der EU

Arndt Kohn hebt besonders den gesellschaftlichen Stellenwert von internen Hinweisgebern hervor: „Whistleblower können, wenn sie im öffentliche Interesse handeln, einen wichtigen Beitrag zu mehr Demokratie und Transparenz in der Europäischen Union leisten. Deshalb ist es wichtig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der Whistleblowern in der EU ausreichend schützt.“ Nur durch eine Harmonisierung des Rechtsrahmens kann ein flächendeckender Schutz für Whistleblower in der EU erreicht werden.

Deshalb fordern die Sozialdemokraten die Kommission auf, noch vor Ende diesen Jahres einen horizontalen Legislativvorschlag zur Festlegung eines gemeinsamen Rechtsrahmens zum Schutz von Whistleblowern in der EU vorzulegen. Dadurch soll garantiert werden, dass eine flächendeckende Rechtssicherheit für interne Hinweisgeber innerhalb der EU geschaffen wird. Kernpunkte sind dabei eine einheitliche Definition des Begriffes „Whistleblower“, sowie der umfassende Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.