Europa- und Abgeordnetenbüro geschlossen

Sollten Sie fragen zur SPD in der Region haben, können Sie diese gerne an die SPD in der StädteRegion Aachen (staedteregion.aachen@spd.de) senden.

Bei Fragen zur Arbeit des Europäischen Parlaments, zur Arbeit der Europa-SPD oder bei Anliegen zu unserer Region, könnt Ihr Euch in Zukunft gerne an das Gruppenbüro in Brüssel wenden (E-Mail: s-d.delegationDE@ep.europa.eu).

Besuche im EU-Parlament:

Das Europäische Parlament steht sowohl Gruppen als auch Einzelbesuchern offen. Für Gruppen besteht nach Voranmeldung die Möglichkeit, eine Führung sowie einen Vortrag vom Besucherdienst des Parlaments zu erhalten.

Das gesamte Team Kohn sagt Danke!

 

Kleiner Hinweis:
Da ich die Homepage auch weiterhin nutzen werde, wird diese im Laufe des Sommers zur Baustelle. Sie wird voraussichtlich im Herbst umgestaltet wieder online sein.

Europaabgeordneter ist neuer „Botschafter des Spielens“

„Ich habe mich sehr gefreut, heute als ‚Botschafter des Spielens‘ ein Spielepaket des DSVI an die Einrichtung übergeben zu dürfen. Es ist wichtig, dass unsere Kinder das Spielen erleben und lernen, und am Ende ihre Freizeit nicht nur von Fernsehen, Computer und Smartphones beherrscht wird“, sagte Arndt Kohn.

An der feierlichen Übergabe nahmen Claudia Wagemann, die Leiterin der Kindertagesstätte, und zwölf Kinder der Einrichtung teil. Insgesamt wird die Kita Sankt Barbara von rund 80 Kindern besucht. „Dem Verband danke ich ganz herzlich für die zur Verfügung gestellten Spiele, die sicherlich eine gute Verwendung finden werden und den Kindern Spaß bereiten“, erklärte der Europaabgeordnete.

Auch einige Eltern nahmen an der Veranstaltung teil und dankten ebenfalls für die vielseitigen Spielwaren.

„In Arndt Kohn konnten wir einen weiteren Abgeordneten des Europäischen Parlaments für unsere Aktion ‚Botschafter des Spielens‘ gewinnen“, begrüßte DVSI-Geschäftsführer Ulrich Brobeil das Engagement des Politikers. Alle Botschafter vereine der Wunsch, den Wert des Spielens zu vermitteln und zu zeigen, wie wichtig das Spielen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sei.

„Jugend stärken im Quartier“: Erfolgreiches Projekt wird weiter gefördert

Die Stadt Leverkusen konnte sich gemeinsam mit den Projektpartnern erfolgreich um eine zweite Förderperiode des Projektes bis 2022 bewerben. Arndt Kohn, Mitglied des Europäischen Parlaments, machte sich vor Ort ein Bild von den konkreten Auswirkungen europäischer Förderpolitik.

Im ersten Projektzeitraum 2015 bis 2018 haben mehr als 470 Jugendliche dieses Angebot genutzt. Eine Vielzahl der Teilnehmer konnte z.B. nach Abschluss des Beratungs- und Unterstützungsangebotes entweder eine schulische Qualifizierung bzw. berufliche Ausbildung beginnen oder mit einer neuen Beschäftigung, die eigene persönliche und berufliche Zukunft in Angriff nehmen. Das Angebot „Jugend stärken im Quartier“ bietet ein niedrigschwelliges Beratungsangebot und eine intensive sozialpädagogische Einzelfallbetreuung. Außerdem zeichnet sich das Projekt durch sogenannte „Mikroprojekte“ aus. In diesen Mikroprojekten schaffen die Jugendlichen etwa durch die Gestaltung und Pflege von Grünflächen eine Verschönerung ihres eigenen Wohnumfelds und einen Mehrwert für den ganzen Stadtteil.

Bei Beginn der Kontaktaufnahme hatten 27 Prozent der Jugendlichen keinen Hauptschulabschluss, was ihre Startchancen ins Berufsleben allein aufgrund der Bildungsvoraussetzungen erheblich erschwerte. Sie waren meist 18 Jahre und älter.

In der Arbeit mit der Zielgruppe war der unkomplizierte Zugang wichtig. Konkret bedeutete das: Umfangreiche Öffnungszeiten, gute Erreichbarkeit und eine adäquate Ansprache der Jugendlichen weit weg von einer Behördenatmosphäre.

Nach Beendigung des Unterstützungsprozesses haben fast 50 Prozent eine Ausbildung, Beschäftigung oder Schule begonnen. Von ihnen sind 17 Prozent (75 Teilnehmerrinnen und Teilnehmer) in Ausbildung, 15 Prozent (67 Tn) in Beschäftigung und 16 Prozent (74 Tn) in Schule (meist Berufskollegs). Auch für die andere Hälfte der beratenen Jugendlichen konnten oft erste Perspektiven gefunden werden, z.B. in berufsvorbereitenden Maßnahmen, einem freiwilligen sozialen Jahr oder in einer therapeutischen Behandlung. Nur bei 21 Prozent kam kein stetiger Kontakt zustande, sodass der „Verbleib“ in der Statistik des Projekts unter „unbekannt“ registriert ist.

In der ersten Förderphase wurde das Projekt außerdem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt. Projektpartner sind die Stadt Leverkusen, die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg/Oberberg und die JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH.

Arbeitnehmerrechte EU-weit durchsetzen

Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug und Lohndumping durch betrügerische Entsendungen: Auch einige Unternehmen in Europa versuchen, sich mit unlauteren Methoden zu Lasten ihrer Beschäftigten wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Die neue EU-Arbeitsbehörde soll helfen, Arbeitnehmer*innen in Zukunft besser vor Ausbeutung zu schützen und für faire Bedingungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu sorgen.

Die EU-Arbeitsbehörde ist ein langjähriges Projekt der europäischen Sozialdemokrat*innen, das nun endlich Realität werden soll. Diese Woche stimmt das Europäische Parlament bei der Plenarsitzung in Straßburg über das Vorhaben ab. Wenn die Abgeordneten der Verordnung mehrheitlich zustimmen, nimmt die Arbeitsbehörde noch dieses Jahr ihre Arbeit auf und wäre bis 2024 voll operationsfähig.

Wichtig für die Euregio

Die EU-Arbeitsbehörde soll künftig die effiziente Anwendung und Durchsetzung von europäischem Arbeits- und Sozialrecht kontrollieren. Sie funkgiert als Bindeglied zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und unterstützt nationale Arbeitsinspekteure bei der Durchführung grenzüberschreitender Kontrollen.

Arndt Kohn, SPD-Abgeordneter für den Regierungsbezirk Köln, erklärt: „Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der großen Errungenschaften der EU. Die Vorteile spüren wir bei uns in der Euregio besonders deutlich: Rund 42.000 Arbeitnehmer*innen pendeln täglich über die Grenze. Aber wir müssen Beschäftigte besser vor Ausbeutung schützen, denn bislang endeten die Kompetenzen der nationalen Kontrollbehörden an den Grenzen. Es reicht nicht, gute Arbeits- und Sozialgesetze auf EU-Ebene zu beschließen. Die Rechte der Arbeitnehmer*innen müssen auch konsequent durchgesetzt werden. Hierbei wird die neue EU-Arbeitsbehörde eine Schlüsselrolle spielen.“

Mehr Schutz vor unfairem Wettbewert

Für die Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament ist die Einrichtung einer gemeinsamen Behörde ein großer Erfolg, denn sie haben sich maßgeblich für das Gesetzesvorhaben eingesetzt. Die EU-Arbeitsbehörde wird für mehr Ordnung und Gerechtigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt sorgen und damit die Arbeitnehmerfreizügigkeit im europäischen Binnenmarkt stärken. Ehrliche Unternehmen erhalten so mehr Schutz vor unfairem Wettbewerb. Es gibt aber auch einen Wermutstropfen: So hätte sich die Europa-SPD weitergehende Befugnisse für die neue Behörde gewünscht. Entgegen der SPD-Forderungen sieht die Verordnung keine Sanktionsmöglichkeiten gegen kooperationsunwillige Mitgliedsstaaten vor.

In EU-Arbeitsbehörde sollen insgesamt 144 Beamt*innen arbeiten. Die Mitgliedsstaaten stellen jeweils zwei Verbindungsbeamte ab. Wo die Behörde ihren Sitz haben wird, ist noch unklar. Die Mitgliedsstaaten können bis Anfang Mai ihre Bewerbung einzureichen. Die Abstimmung im zuständigen Ministerrat ist für Juni angesetzt.

Informationsrechte von Beschäftigten stärken

Diese Woche steht noch eine weitere Verbesserung für Beschäftigte auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments: Ebenfalls am Dienstag stimmen die Abgeordneten über eine Richtlinie ab, die das Recht von Arbeitnehmer*innen auf schriftliche Information über die eigenen Arbeitsbedingungen stärkt.

Die Richtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber neue Mitarbeiter*innen künftig bis vor dem ersten Arbeitstag oder während der ersten Woche über die wesentlichen Elemente ihres Arbeitsvertrags informieren müssen. Weiterhin muss der Arbeitgeber nach sechs Monaten eine schriftliche Begründung liefern, weshalb er beispielsweise einen zeitlich befristeten Vertrag nicht entfristet, da Arbeitnehmer*innen ab diesem Zeitpunkt ein Recht auf ein sicheres Arbeitsverhältnis haben. Außerdem dürfen Kosten für gesetzlich fortgeschriebene Fortbildungen nicht länger auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Arndt Kohn kommentiert: „Auch aufgrund der Digitalisierung der Arbeitswelt geht der Trend immer stärker zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Dazu zählen zum Beispiel Leih- und Zeitarbeit, geringfügige und befristete Beschäftigungen sowie Teilzeitarbeit. Genau diese Beschäftigten müssen mit mehr Informationsrechten ausgestattet werden. Die neue Richtlinie schafft mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit über die Arbeitsbedingungen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem gerechteren Arbeitsmarkt in Europa.“

Whistleblower schützen

Als Edward Snowden 2013 die Überwachungs- und Spionagepraktiken der US-amerikanischen Sicherheitsbehörde NSA öffentlich machte, ging der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter ein großes Risiko ein: Bis heute lebt Snowden im russischen Exil und kann nicht in seine Heimat zurückkehren, ohne Strafverfolgung durch die amerikanischen Behörden fürchten zu müssen.

Snowden ist einer der bekanntesten Whistleblower, dessen Enthüllungen zu erheblichen persönlichen Konsequenzen geführt haben. Wie Hinweisgeber in Zukunft besser geschützt werden können, ist diese Woche Thema bei der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg.

Der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn kommentiert: „Whistleblower*innen wie Edward Snowden oder Antoine Deltour, der die Lux-Leaks-Affäre ans Licht gebracht hat, haben jeweils gravierendes Unrecht aufgedeckt und einen erheblichen Beitrag zur Information der Öffentlichkeit geleistet. Damit haben sie großen Mut bewiesen, denn bislang genossen Whistleblower kaum rechtlichen Schutz. Das wollen wir mit der neuen EU-Richtlinie ändern, denn längst nicht alle Eingeweihten gehen dieses hohe persönliche Risiko ein. Hinweisgeber*innen sollten nicht länger ihre Zukunft aufs Spiel setzen müssen, wenn sie der Allgemeinheit Missstände bekanntmachen.“

Europaweiter Schutz

Voraussichtlich am Dienstag stimmt das EU-Parlament in Straßburg über eine neue Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ab. Diese soll künftig einen europaweiten Schutz für Personen bieten, die Verletzungen von bestimmten, klar definierten EU-Gesetzen melden. Darunter fallen unter anderem Fälle von Steuerbetrug, Geldwäsche oder Verstöße gegen Datenschutz- oder Umweltschutzbestimmungen. EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, den Schutz auf weitere Bereiche auszuweiten.

„Finanzkriminalität ist kein Kavaliersdelikt“, betont Arndt Kohn, der im EU-Parlament im Sonderausschuss zur Aufarbeitung der Paradise Papers mitarbeitet. „Wenn multinationale Konzerne oder reiche Privatpersonen ihr Vermögen auf illegale Weise am Fiskus vorbeischleusen, fehlen diese Steuereinnahmen für Investitionen in Infrastruktur, Schulen, Krankenhäuser und vieles mehr. Interne Hinweisgeber*innen können den Strafverfolgungsbehörden die entscheidenden Ansatzpunkte liefern, um solche Vergehen aufzudecken. Dieser Mut soll nicht auch noch bestraft!“

Interne und externe Meldestellen

Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit einer Belegschaft ab 50 Personen eine interne Stelle zum Melden von Missständen einrichten müssen. Darüber hinaus richten die Eu-Mitgliedstaaten externe Stellen ein, an die sich Hinweisgeber*innen ebenfalls wenden können. Wenn keine dieser beiden Wege zum Erfolg führt, können Whistleblower auch direkt an die Öffentlichkeit gehen.

In den Verhandlungen setzte das EU-Parlament durch, dass Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower*, wie Degradierung oder Kündigung, explizit verboten werden. Personen, die Hinweisgeber*innen unterstützen, wie zum Beispiel Kolleg*innen, genießen ebenfalls Schutz vor jeder Form von Vergeltung.

Der Gesetzesvorschlag ist das Ergebnis langer Verhandlungen des EU-Parlaments mit dem Ministerrat. Anfang März hatten sich die Verhandlungsteams auf den Richtlinientext geeinigt und auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat bereits grünes Licht gegeben. Die Europa-SPD unterstützt den gefundenen Kompromiss, der maßgeblich von der sozialdemokratischen Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments geprägt wurden. Wenn das Plenum am Dienstag mehrheitlich zustimmt, müssen noch die Mitgliedstaaten final zustimmen. Sie haben daraufhin zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationale Gesetze umzusetzen.

CDU gefährdet Schutz der EU-Finanzen vor Betrug

Arndt Kohn, SPD-Abgeordneter aus dem Haushaltskontrollausschuss, kritisiert: „Die Christdemokraten schmieden eine Allianz mit Rechtspopulisten und Nationalkonservativen, um Büros der Europaabgeordneten und ihrer Mitarbeiter*innen von Untersuchungen zur Betrugsbekämpfung auszunehmen. Deshalb wollen die Konservativen eine Abstimmung über neue EU-Regeln verschieben, die im zuständigen Ausschuss bereits mit 19 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen wurde.“

Das Europäische Parlament soll am Dienstag, 26. April 2019, über neue Regeln für die EU-Antibetrugsbehörde OLAF abstimmen. Die Überarbeitung der aktuellen Verordnung ist nötig, um die Arbeit der Behörde an die neue Europäische Staatsanwaltschaft anzupassen, die Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen soll. Doch nun haben die Konservativen eine Verschiebung der Abstimmung beantragt, über den das EU-Parlament an diesem Montag entscheidet.

Kohn: „Kein Freibrief für Abgeordnete“

„Der einzige ersichtliche Grund für eine Verschiebung der Abstimmung ist, dass die Berichterstatterin Ingeborg Grässle von der CDU keine Mehrheit für einen Änderungsantrag herstellen konnte, wonach Büros der Europaabgeordneten und ihrer Mitarbeiter*innen von Untersuchungen der EU-Antibetrugsbehörde ausgenommen werden sollten“, so Arndt Kohn. „Einen Freibrief für Europaabgeordnete unter Betrugsverdacht lehnen wir Sozialdemokrat*innen entschieden ab. Auch im Europäischen Parlament kann es Regelverstöße bei der Verwendung von EU-Mitteln und im Bereich der Korruption gegeben, gegen die ebenso ermittelt werden muss wie anderswo.“

Ein prominenter Fall, den die EU-Antibetrugsbehörde 2016 aufgedeckt hatte, waren etwa die Scheinverträge von Mitarbeiter*innen der ehemaligen Vorsitzenden der Fraktion der Rechtsradikalen, Marine Le Pen, die zu Rückforderungen von knapp 300.000 Euro führten.

Kohn: „EU-Antibetrugsbehörde stärken“

Insgesamt wertet der Europaabgeordnete Arndt Kohn den zur Abstimmung stehenden Bericht des Haushaltskontrollausschusses positiv: „Ich unterstütze die Vorschläge der EU-Kommission, die Kompetenzen der EU-Antibetrugsbehörde auszubauen, insbesondere bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Ich hoffe, dass das Europäische Parlament den Bericht diese Woche in erster Lesung annehmen kann und die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten nach den anstehenden Europawahlen schnellstmöglich aufgenommen werden können.“

„Die EU-Betrugsbekämpfung und die Europäische Staatsanwaltschaft müssen künftig effektiv zusammenarbeiten, um den bestmöglichen Schutz der Finanzinteressen der EU zu gewährleisten. Unklarheiten bei der Aufgabenverteilung oder gegenseitige Behinderungen müssen unbedingt vermieden werden“, hebt Arndt Kohn, SPD-Europaabgeordneter und Schattenberichterstatter im Haushaltskontrollausschuss, hervor. „Aktuell signalisieren die Mitgliedstaaten im Rat allerdings schon ihren Widerstand. Diese Verzögerungstaktik erschwert unser Ziel, mit der Überarbeitung bis spätestens Ende 2020 fertig zu sein.“

Orbán & Co. blockieren im Rat

„Die Europäische Union muss ihre Grundwerte wie Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit besser schützen können“, so Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD und stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses. „Mit dem neuen Mechanismus will die Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Stabilität des EU-Haushaltes stärken und EU-Mittel vor Missbrauch bei mangelnden rechtsstaatlichen Standards stärken. Allerdings ist die Verweigerungshaltung groß seitens der Regierungen in Polen oder Manfred Webers ungarischem Parteifreund, Viktor Orbán, über diese Fragen auch nur zu diskutieren. Einmal mehr zeigt sich, dass Parlament und Kommission ihre Arbeit erledigen, während der Rat zunehmend dysfunktional wird. Das dürfen sich die proeuropäischen Regierungen nicht länger gefallen lassen.“

Das EU-Parlament schließt mit dem Votum vom Donnerstag, 4. April voraussichtlich formell seine erste Lesung ab, nachdem absehbar geworden ist, dass keine Verhandlungen mit dem Rat zustande kämen. Unter den EU-Mitgliedstaaten wird das Instrument eng verbunden mit der Frage der zukünftigen Ausgestaltung der EU-Haushalte ab 2021. „Ein funktionierender Rechtstaat ist eine wesentliche Voraussetzung, um sicherzustellen, dass EU-Mittel ordentlich eingesetzt werden“, bestätigt Arndt Kohn, Mitglied des Haushaltkontrollausschusses. „Wo die Unabhängigkeit der Justiz untergraben wird oder Journalistinnen und Journalisten an ihrer Investigativarbeit gehindert werden, steigt das Risiko von Korruption oder Betrug. Mit dem neuen Verfahren können wir neue Anreize schaffen, dass Regierungen stärker gegen die Veruntreuung von EU-Mitteln vorgehen.“

„Wichtig ist, dass wir nicht die Empfängerinnen und Empfänger von EU-Geldern sanktionieren, sondern die nationalen Regierungen. Dass die nationalkonservative PiS-Regierung in Polen etwa die Unabhängigkeit des Justizwesens in Frage stellt, kann nicht Studierenden oder den Landwirtinnen und Landwirten zur Last gelegt werden. Das Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission zusätzlich präzisiert, um jede Belastung für die Endnutzerinnen und -nutzer zu vermeiden“, erklärt Jens GEIER. Nicht allein Prinzipien des Rechtstaats sollen bei dem Verfahren berücksichtigt werden.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern, dass auch EU-Länder sanktioniert werden, wenn sie Steuerflucht oder einen unfairen Steuerwettbewerb begünstigen“, so Arndt Kohn, der auch im Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (TAX3) arbeitete. „Es ist nur konsequent, dass man den Regierungen dieser Länder die EU-Mittel kürzt. Durch unlautere Steuerpraktiken gehen anderen Mitgliedstaaten Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verloren.“

Kohn: „So sieht kein modernes Urheberrecht aus!“

Arndt Kohn, der SPD-Europaabgeordnete für den Regierungsbezirk Köln, kommentiert das Abstimmungsergebnis:

„Der heutige Tag wird das Internet grundlegend verändern – aber nicht zum Besseren! Ich habe gegen die Reform gestimmt und bedauere das knappe Abstimmungsergebnis sehr. Die Forderung zehntausender Bürger*innen nach einem klaren Signal für Meinungsfreiheit im Netz wird mit dieser Entscheidung schwer enttäuscht. Auch die Appelle von Wissenschaftler*innen, der deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten und des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit sind bei den Konservativen auf taube Ohren gestoßen.

Ich habe Uploadfilter stets abgelehnt (mehr Infos). Die Reform wird zur Einführung von automatisierten Filtern führen, sodass alle hochgeladenen Inhalte vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverstöße geprüft und gegebenenfalls gesperrt werden müssen. Satire, Parodien oder vom Zitatrecht gedeckte Äußerungen sind der ‚Beifang‘ dieser Zensur. So sieht kein modernes Urheberrecht aus!

Das Urheberrecht ist grundsätzlich ein hohes Gut. In den Verhandlungen hatte die Europa-SPD sich für Vereinbarungen eingesetzt, die Künstler*innen stärken. Gegen Konservative und Liberale hat die Europa-SPD Druck gemacht für Transparenz bei der Verwertung der eigenen Arbeit, Nachverhandlungsrechte für besonders erfolgreiche Werke und für eine stärkere kollektive Rechtsvertretung. Trotz des Widerstands konnten wir einige Punkte durchsetzen. Der Preis darf aber nicht die Meinungsfreiheit im Internet sein.

Die Haltung der Konservativen hat in den vergangenen Tagen bizarre Züge angenommen: Die Europaabgeordneten sagen das eine, die Bundespolitiker*innen das andere. Der Vorschlag aus den Reihen der bundesdeutschen CDU, Uploadfilter nur in Deutschland nicht umzusetzen, ist europarechtlich mehr als fragwürdig. Es ist ein durschaubares Manöver kurz vor den Europawahlen. Wir SPD-Europaabgeordneten wollten Uploadfilter ganz aus der EU-Richtlinie streichen. Wenn die späte Einsicht der CDU, diese nun in Deutschland verhindern zu wollen, glaubwürdig hätte sein sollen, hätten ihre Abgeordnete mit uns stimmen müssen.“

Kohn: „Finanzkriminalität effektiv bekämpfen“

Jedes Jahr entgehen den Haushalten der EU-Mitgliedstaaten wegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung Einnahmen im dreistelligen Milliardenbereich. Am Dienstag legt nun der Sonderausschuss gegen Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (kurz: TAX3) bei der Plenarsitzung des EU-Parlaments in Straßburg seinen Abschlussbericht vor. Darin unterstreichen die Abgeordneten den weiterhin großen Handlungsbedarf.

„Laut neuesten Schätzungen haben im Jahr 2015 825 Milliarden Euro wegen Steuerflucht und Steuerbetrug in den Staatskassen der EU-Länder gefehlt. Damit könnte man über fünf Jahre den EU-Haushalt finanzieren“, kritisiert der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn als stellvertretendes Mitglied des TAX3-Ausschusses. „Die EU muss endlich handlungsfähiger werden. Das Europäische Parlament muss in Steuerfragen auf gleicher Augenhöhe mitbestimmen können und die Einstimmigkeit im Rat gehört abgeschafft.“

Reaktion auf die Paradise Papers

„Es hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gegeben, wie zum Beispiel den verbesserten Austausch zwischen nationalen Steuerbehörden und Maßnahmen gegen aggressive Steuervermeidung“, so Arndt Kohn weiter. „Der Rat blockiert aber weiterhin wichtige Vorhaben wie die europäische Digitalsteuer, die öffentliche länderspezifische Berichterstattung von multinationalen Großkonzernen und eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für Unternehmen, die wir Sozialdemokrat*innen mit Nachdruck fordern. Vor allem dürfen wir es aber auch nicht länger dulden, dass manche Mitgliedstaaten auf Kosten ihrer Nachbarn die unlauteren Steuerpraktiken mancher Großunternehmen fördern.“

Der Sonderausschuss TAX3 wurde in Folge der Enthüllungen durch die Paradise Papers eingesetzt und beschäftigte sich im Rahmen von Anhörungen, Delegationsreisen und Studien mit Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Geldwäschebekämpfung. Nachdem sich vier temporäre Ausschüsse in Folge mit Steuerfragen befassten, soll nun ein dauerhafter Ausschuss dafür eingerichtet werden.