Ohne zusätzliche Kosten aus dem EU-Ausland nach Hause telefonieren. Roaminggebühren sind abgeschafft.
Bis zum Sommer kostete Telefonieren und Surfen im Europäischen Ausland einen Aufpreis für die Bürgerinnen und Bürger. Oftmals wurden die Nutzerinnen und Nutzer nach einem Aufenthalt im europäischen Ausland von einer teuren Mobilfunkrechnung im darauffolgenden Monat überrascht.
Das europäische Parlament hat erreicht, dass neben dem freien Personen- und Warenverkehr nun auch das Roaming innerhalb der EU kostenfrei ist. Seit dem 15.Juni 2017 können Verbraucherinnen und Verbraucher ohne zusätzliche Gebühren mit ihrem Handy telefonieren, SMS versenden oder im Internet surfen – in den 28 EU-Staaten sowie Norwegen, Lichtenstein und Island.
Die sozialdemokratische Fraktion hat die Entscheidung im Parlament mitgetragen. Arndt Kohn begrüßte den Schritt: „Bei uns in der Euregio und natürlich in der Urlaubszeit wird jeder die neuen Regelungen im Portmonee spüren.“
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – keine Tricksereien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern.
Die Entsenderichtlinie regelt den Einsatz von Beschäftigten in EU-Ländern über die Grenzen hinweg. Trotzdem werden entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals zu den Konditionen aus ihrem jeweiligen Heimatland angestellt. Diese Löhne liegen oft deutlich unter dem Lohnspiegel in dem Land wo die Arbeit verrichtet wird.
Die Folge: Entsandte Arbeitskräfte werden ausgebeutet und sind oftmals Beschäftigte zweiter Klasse im Vergleich zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Einsatzland.
Durch die Überarbeitung der Arbeitnehmerrichtlinie ist sichergestellt, dass alle Beschäftigten zu denselben Arbeitsbedingungen angestellt sind und gleiche Rechte etwa beim Lohnanspruch oder der Krankenversicherung haben – ein wichtiger Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit.
In der Standpunkt-Ausgabe „Faire Arbeit für Europa“ der S&D-Fraktion finden Sie umfangreiche Informationen zu den neuen Regeln und Änderungen. Die Broschüre können Sie sich hier downloaden.
Verbraucherschutz: Damit sich der Diesel-Skandal nicht wiederholt, werden Fahrzeuge künftig strenger kontrolliert.
Der Pfusch bei den Abgaswerten von Dieselfahrzeugen hat viele Bürgerinnen und Bürger empört. Das Europäische Parlament hat sich in diesem Jahr umfangreich mit dieser Thematik beschäftigt und einen besseren Schutz für die Nutzerinnen und Nutzer verabschiedet.
Seit dem 1. September 2017 gelten europaweite neue Abgastests für die Entwicklung und Testung von neuen Fahrzeugtypen. Hier finden Sie eine Stellungnahme des verkehrspolitischen Sprechers der S&D Fraktion Ismail Ertrug.
Unter anderem wurden sogenannte Real Drive Emission-Tests (RDE-Tests) eingeführt. Bei den RDE-Tests werden die Fahrzeuge unter realen Bedingungen auf den Straßen getestet. So wird verhindert, dass die Hersteller die Abgaswerte im Labor beschönigen können.Durch die neue Regelung und Einführung kann der tatsächliche Ausstoß in Zukunft realistischer erfasst und ausgewertet werden.
Sie sehen, es ist viel geschehen. Doch der Wunschzettel bleibt lang.
So werden wir uns im Europäischen Parlament im kommenden Jahr weiter mit zahlreichen Themen beschäftigen, die die europäischen Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen. Ein paar Beispiele: besserer Brandschutz in Wohngebäuden, grenzüberschreitende Nutzung von Online-Inhalten, der Ausbau des digitalen Binnenmarktes und damit zusammenhängend der Schutz vor Cyberkriminalität, Klimawandel und Energiewende, die stetige Verbesserung für ein sozialer und gerechteres Europa für die Bürgerinnen und Bürger… Es ist viel zu tun!
Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.