Online-Bezahlinhalte grenzüberschreitend nutzen

Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, kann Streaming-Dienste wie Netflix, Skygo, Spotify und Co. oft nicht wie gewohnt nutzen. Trotz bezahltem Abonnement haben die Kundinnen und Kunden häufig keinen Zugriff auf die Filme, Serien oder Musiksender, die ihnen zuhause zur Verfügung stehen. In der Städteregion Aachen können zum Beispiel die Unterhaltungs- und Informationsangebote von belgischen oder niederländischen Streaming-Diensten gesperrt sein.

Der Grund dafür ist das sogenannte Geoblocking. Die Unternehmen beschränken den grenzüberschreitenden Zugriff auf ihre Dienste, da sie andernfalls in vielen Fällen länderspezifische Lizenzen erwerben müssten. Die Abonnenten können dadurch auf Reisen viele Inhalte nicht abrufen, obwohl sie dafür bezahlen.

Das soll sich nun ändern: Das Europäische Parlament hat am Donnerstag einer Regelung zugestimmt, die die grenzüberschreitende Mitnahme von Online-Inhalten ermöglicht. Die Europa-SPD hat die neue Gesetzesgrundlage miterarbeitet und unterstützt. Wer künftig etwa in den Ferien, für einen Studienaufenthalt oder geschäftlich in der EU unterwegs ist, muss also auf seine Lieblingsserien und –filme nicht länger verzichten.

SPD setzt starken Datenschutz durch

In der Ausschussarbeit haben wir Sozialdemokraten unter anderen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten gedrängt. Unsere Forderungen finden sich in der neuen Regelung wieder. Diese verpflichtet die Dienstleiter, personenbezogene Daten zu schützen und außerdem sicherzustellen, dass deren Verarbeitung verhältnismäßig ist.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt. Die neue, verbraucherfreundliche Regelung baut die unsichtbaren nationalen Grenzen im Online-Raum ab. So hält die Rechtsetzung mit den realen Entwicklungen schritt: Denn wenn es keine legalen und bezahlbaren Möglichkeiten gibt, auf Inhalte aus anderen Ländern zuzugreifen, finden viele Nutzerinnen und Nutzer andere Wege. Die neue Regelung bekämpft insofern auch Online-Piraterie.

Der Gesetzesentwurf muss nun noch formell vom EU-Ministerrat gebilligt werden. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten neun Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Diese werden nur für kostenpflichtige Dienste gelten. Aber auch Anbieter von kostenlosen Online-Inhalten haben in Zukunft die Möglichkeit, ihre Angebote EU-weit zur Verfügung zu stellen. Sie müssen dafür dieselben Vorschriften einhalten wie die Anbieter von Bezahlangeboten.

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