Verbraucherschutz beim Online-Shopping stärken

Online einkaufen gehört heute für viele Bürgerinnen und Bürger zum Alltag: 57 Prozent der EU-Bürger haben 2017 im Internet eingekauft. Der Online-Handel endet dabei nicht an der Grenze: Ein Drittel der Online-Shopper kaufte bei einem Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein.

Doch die Verbraucherinnen und Verbraucher stoßen beim Online-Shopping auf eine Vielzahl von Hürden: So blockieren manche Webseiten Bestellungen aus anderen EU-Ländern oder geben je nach Staat verschiedene Preise an. Manche Online-Shopping-Portale akzeptieren keine Kreditkarten aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder lassen keine Registrierung mit einem Wohnsitz in einem anderen EU-Land zu.

Diskriminierung widerspricht europäischer Idee

Diese Einschränkungen werden als Geoblocking bezeichnet: Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden daran gehindert, Waren oder Dienstleistungen über eine Webseite zu erwerben, die in einem anderen Staat registriert ist. Sie werden also aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder sogar ihres vorübergehenden Standortes benachteiligt.

 

 

„Diese Diskriminierung von Online-Kundinnen und Kunden ist nicht hinnehmbar“, so der Europaabgeordnete Arndt Kohn (SPD) aus Stolberg. „Offline, also beim Einkauf im Geschäft um die Ecke, wären solche Einschränkungen undenkbar. Dieselben Regeln müssen online gelten. Künstliche digitale Grenzen, die Verbraucher und Verbraucherinnen in ganz Europa blockieren, sind mit der europäischen Idee unvereinbar.“

Verbraucher profitieren von den neuen Regeln

Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher online wie offline vom europäischen Binnenmarkt profitieren können, haben sich die europäischen Sozialdemokraten für ein Ende des Geoblockings eingesetzt. Am Dienstag stimmen die Abgeordneten in der Plenarsitzung in Straßburg über eine Verordnung ab, die klar definiert, wann Geoblocking künftig verboten ist.

Nach den neuen Regeln, die Ende 2018 in Kraft treten sollen, müssen EU-Händler den Verbraucherinnen und Verbrauchern überall in der EU zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren, egal von wo aus die Käufer die Internetseite aufrufen. Die neue Verordnung gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Bekleidung, Elektronik, Online-Dienstleistungen (z.B. Cloud-Dienste und Website-Hosting) und Unterhaltungsangebote (z.B. Hotelreservierungen).

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