Als Edward Snowden 2013 die Überwachungs- und Spionagepraktiken der US-amerikanischen Sicherheitsbehörde NSA öffentlich machte, ging der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter ein großes Risiko ein: Bis heute lebt Snowden im russischen Exil und kann nicht in seine Heimat zurückkehren, ohne Strafverfolgung durch die amerikanischen Behörden fürchten zu müssen.
Snowden ist einer der bekanntesten Whistleblower, dessen Enthüllungen zu erheblichen persönlichen Konsequenzen geführt haben. Wie Hinweisgeber in Zukunft besser geschützt werden können, ist diese Woche Thema bei der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg.
Der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn kommentiert: „Whistleblower*innen wie Edward Snowden oder Antoine Deltour, der die Lux-Leaks-Affäre ans Licht gebracht hat, haben jeweils gravierendes Unrecht aufgedeckt und einen erheblichen Beitrag zur Information der Öffentlichkeit geleistet. Damit haben sie großen Mut bewiesen, denn bislang genossen Whistleblower kaum rechtlichen Schutz. Das wollen wir mit der neuen EU-Richtlinie ändern, denn längst nicht alle Eingeweihten gehen dieses hohe persönliche Risiko ein. Hinweisgeber*innen sollten nicht länger ihre Zukunft aufs Spiel setzen müssen, wenn sie der Allgemeinheit Missstände bekanntmachen.“
Europaweiter Schutz
Voraussichtlich am Dienstag stimmt das EU-Parlament in Straßburg über eine neue Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ab. Diese soll künftig einen europaweiten Schutz für Personen bieten, die Verletzungen von bestimmten, klar definierten EU-Gesetzen melden. Darunter fallen unter anderem Fälle von Steuerbetrug, Geldwäsche oder Verstöße gegen Datenschutz- oder Umweltschutzbestimmungen. EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, den Schutz auf weitere Bereiche auszuweiten.
„Finanzkriminalität ist kein Kavaliersdelikt“, betont Arndt Kohn, der im EU-Parlament im Sonderausschuss zur Aufarbeitung der Paradise Papers mitarbeitet. „Wenn multinationale Konzerne oder reiche Privatpersonen ihr Vermögen auf illegale Weise am Fiskus vorbeischleusen, fehlen diese Steuereinnahmen für Investitionen in Infrastruktur, Schulen, Krankenhäuser und vieles mehr. Interne Hinweisgeber*innen können den Strafverfolgungsbehörden die entscheidenden Ansatzpunkte liefern, um solche Vergehen aufzudecken. Dieser Mut soll nicht auch noch bestraft!“
Interne und externe Meldestellen
Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit einer Belegschaft ab 50 Personen eine interne Stelle zum Melden von Missständen einrichten müssen. Darüber hinaus richten die Eu-Mitgliedstaaten externe Stellen ein, an die sich Hinweisgeber*innen ebenfalls wenden können. Wenn keine dieser beiden Wege zum Erfolg führt, können Whistleblower auch direkt an die Öffentlichkeit gehen.
In den Verhandlungen setzte das EU-Parlament durch, dass Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower*, wie Degradierung oder Kündigung, explizit verboten werden. Personen, die Hinweisgeber*innen unterstützen, wie zum Beispiel Kolleg*innen, genießen ebenfalls Schutz vor jeder Form von Vergeltung.
Der Gesetzesvorschlag ist das Ergebnis langer Verhandlungen des EU-Parlaments mit dem Ministerrat. Anfang März hatten sich die Verhandlungsteams auf den Richtlinientext geeinigt und auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat bereits grünes Licht gegeben. Die Europa-SPD unterstützt den gefundenen Kompromiss, der maßgeblich von der sozialdemokratischen Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments geprägt wurden. Wenn das Plenum am Dienstag mehrheitlich zustimmt, müssen noch die Mitgliedstaaten final zustimmen. Sie haben daraufhin zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationale Gesetze umzusetzen.