Arbeitnehmerrechte EU-weit durchsetzen

Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug und Lohndumping durch betrügerische Entsendungen: Auch einige Unternehmen in Europa versuchen, sich mit unlauteren Methoden zu Lasten ihrer Beschäftigten wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Die neue EU-Arbeitsbehörde soll helfen, Arbeitnehmer*innen in Zukunft besser vor Ausbeutung zu schützen und für faire Bedingungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu sorgen.

Die EU-Arbeitsbehörde ist ein langjähriges Projekt der europäischen Sozialdemokrat*innen, das nun endlich Realität werden soll. Diese Woche stimmt das Europäische Parlament bei der Plenarsitzung in Straßburg über das Vorhaben ab. Wenn die Abgeordneten der Verordnung mehrheitlich zustimmen, nimmt die Arbeitsbehörde noch dieses Jahr ihre Arbeit auf und wäre bis 2024 voll operationsfähig.

Wichtig für die Euregio

Die EU-Arbeitsbehörde soll künftig die effiziente Anwendung und Durchsetzung von europäischem Arbeits- und Sozialrecht kontrollieren. Sie funkgiert als Bindeglied zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und unterstützt nationale Arbeitsinspekteure bei der Durchführung grenzüberschreitender Kontrollen.

Arndt Kohn, SPD-Abgeordneter für den Regierungsbezirk Köln, erklärt: „Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der großen Errungenschaften der EU. Die Vorteile spüren wir bei uns in der Euregio besonders deutlich: Rund 42.000 Arbeitnehmer*innen pendeln täglich über die Grenze. Aber wir müssen Beschäftigte besser vor Ausbeutung schützen, denn bislang endeten die Kompetenzen der nationalen Kontrollbehörden an den Grenzen. Es reicht nicht, gute Arbeits- und Sozialgesetze auf EU-Ebene zu beschließen. Die Rechte der Arbeitnehmer*innen müssen auch konsequent durchgesetzt werden. Hierbei wird die neue EU-Arbeitsbehörde eine Schlüsselrolle spielen.“

Mehr Schutz vor unfairem Wettbewert

Für die Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament ist die Einrichtung einer gemeinsamen Behörde ein großer Erfolg, denn sie haben sich maßgeblich für das Gesetzesvorhaben eingesetzt. Die EU-Arbeitsbehörde wird für mehr Ordnung und Gerechtigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt sorgen und damit die Arbeitnehmerfreizügigkeit im europäischen Binnenmarkt stärken. Ehrliche Unternehmen erhalten so mehr Schutz vor unfairem Wettbewerb. Es gibt aber auch einen Wermutstropfen: So hätte sich die Europa-SPD weitergehende Befugnisse für die neue Behörde gewünscht. Entgegen der SPD-Forderungen sieht die Verordnung keine Sanktionsmöglichkeiten gegen kooperationsunwillige Mitgliedsstaaten vor.

In EU-Arbeitsbehörde sollen insgesamt 144 Beamt*innen arbeiten. Die Mitgliedsstaaten stellen jeweils zwei Verbindungsbeamte ab. Wo die Behörde ihren Sitz haben wird, ist noch unklar. Die Mitgliedsstaaten können bis Anfang Mai ihre Bewerbung einzureichen. Die Abstimmung im zuständigen Ministerrat ist für Juni angesetzt.

Informationsrechte von Beschäftigten stärken

Diese Woche steht noch eine weitere Verbesserung für Beschäftigte auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments: Ebenfalls am Dienstag stimmen die Abgeordneten über eine Richtlinie ab, die das Recht von Arbeitnehmer*innen auf schriftliche Information über die eigenen Arbeitsbedingungen stärkt.

Die Richtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber neue Mitarbeiter*innen künftig bis vor dem ersten Arbeitstag oder während der ersten Woche über die wesentlichen Elemente ihres Arbeitsvertrags informieren müssen. Weiterhin muss der Arbeitgeber nach sechs Monaten eine schriftliche Begründung liefern, weshalb er beispielsweise einen zeitlich befristeten Vertrag nicht entfristet, da Arbeitnehmer*innen ab diesem Zeitpunkt ein Recht auf ein sicheres Arbeitsverhältnis haben. Außerdem dürfen Kosten für gesetzlich fortgeschriebene Fortbildungen nicht länger auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Arndt Kohn kommentiert: „Auch aufgrund der Digitalisierung der Arbeitswelt geht der Trend immer stärker zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Dazu zählen zum Beispiel Leih- und Zeitarbeit, geringfügige und befristete Beschäftigungen sowie Teilzeitarbeit. Genau diese Beschäftigten müssen mit mehr Informationsrechten ausgestattet werden. Die neue Richtlinie schafft mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit über die Arbeitsbedingungen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem gerechteren Arbeitsmarkt in Europa.“

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