Sozialdumping in der Digitalwirtschaft begrenzen

Digitale Geschäftsmodelle boomen: Das Angebot an Internetportalen der sogenannten Sharing Economy ist in jüngster Zeit sprunghaft gestiegen. Dazu zählen beispielsweise Tauschportale wie „Airbnb“, auf der Privatpersonen Unterkünfte anbieten, oder auch Mitfahrplattformen wie „Uber“ und „Blablacar“. Die neuen Geschäftsideen schaffen einen offenen Markt für Dienstleistungen und Waren, was Wachstum und neue Arbeitsplätze hervorbringt. Doch das Tauschen und Teilen hat auch Schattenseiten.

Denn bislang sind die neuen Geschäftsmodelle innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ganz unterschiedlich und teils unzureichend geregelt. So können Nachteile für Beschäftigte, Verbraucher und Wettbewerber entstehen, weil oft soziale Standards fehlen, etwa für Versicherungsschutz und Rente. Mit dem anhaltenden Wachstum der Branche droht zudem eine weitere Fragmentierung des Europäischen Binnenmarktes.

Parlamentarier fordern einheitlichen Rechtsrahmen

Mit einem Initiativbericht, der diese Woche in Straßburg zur Abstimmung steht, will das Europäische Parlament nun die Richtung für künftige EU-Gesetzgebung im Bereich der digitalen Tauschwirtschaft vorgeben. Die sozialdemokratische Fraktion hat den Bericht maßgeblich mitgestaltet. Die Parlamentarier fordern darin einen gemeinsamen Rechtsrahmen zum Schutz von Privatanbietern, von Arbeitnehmern, Selbstständigen und Verbrauchern. Außerdem sollen europaweite Regeln für einen fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern geschaffen und Steuervorschriften besser eingehalten werden.

Für die Europa-SPD ist es vor allem wichtig, dem wuchernden Sozialdumping bei den neuen Geschäftsmodellen einen Riegel vorzuschieben. Beschäftigte von digitalen Tauschportalen sollen, wie ihre Kollegen und Kolleginnen im klassischen Angestelltenverhältnis, in den Genuss der Vorteile von Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Mindestlohn oder Arbeits- und Gesundheitsschutz gelangen.

Europa-SPD will Verbraucher besser schützen

Außerdem haben die Sozialdemokraten sich dafür eingesetzt, dass Verbraucher zukünftig besser vor unlauteren Praktiken geschützt werden. Unverhältnismäßige Pflichten für Privatpersonen, die nur gelegentlich Dienstleistungen im Rahmen der neuen Geschäftsmodelle erbringen, sollen dabei allerdings möglichst vermieden werden.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat dem Bericht mit großer Mehrheit zugestimmt, sodass auch im Plenum des Parlaments mit einer breiten fraktionsübergreifenden Unterstützung im Plenum zu rechnen ist. Der Bericht würde dann an den Europäischen Rat und die EU-Kommission übermittelt. Die Kommission ist aufgerufen, die Position des Europäischen Parlaments bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen zu berücksichtigen.

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