Entlastung des Rats für das Haushaltsjahr 2015

Am Mittwoch stimmt das Europäische Parlament über den zweiten Bericht zur Entlastung des Rats der Europäischen Union und des Europäischen Rats für das Haushaltsjahr 2015 ab. Der Bericht empfiehlt für das siebte Jahr in Folge, die Entlastung des Rats zu verweigern. Das bedeutet, dass das Europäische Parlament zum siebten Mal in Folge nicht bestätigen kann, dass der Haushalt des Rats ordnungsgemäß und sinnvoll ausgeführt wurde.

Grund für die wiederholte Verweigerung ist die mangelnde Zusammenarbeit des Rats bei der Entlastung. Als demokratisches Kontrollorgan ist das Parlament dafür zuständig, einmal im Jahr den gesamten Haushalt der EU darauf zu prüfen, dass er in Einklang mit den Vorschriften und im Sinne der Bürger ausgeführt wurde. Der Rat weigert sich allerdings – im Gegensatz zu allen anderen EU-Institutionen und Organen – die vom Parlament geforderten Informationen bereitzustellen.

Kohn: Der Rat darf keine Sonderstellung einnehmen

„Die Bürger haben einen legitimen Anspruch darauf zu erfahren, was mit EU Geldern passiert“, sagt Arndt Kohn, der als Schattenberichterstatter für den Teil der nächsten Entlastung, der auch den Rat umfasst, den Prozess verfolgt. „Der Rat darf unter den Institutionen der Europäischen Union keine Sonderstellung einnehmen. Auch der Rat ist den Bürgern Rechenschaft darüber schuldig, was mit seinem Haushalt passiert. Alles andere widerspricht dem Geist der Demokratie“.

Der Rat begründet seinen Widerstand damit, dass er als gesetzgebende Kammer nicht einer anderen Institution Rechenschaft schuldig ist. Der Rat und das Parlament hatten 1970 ein Abkommen beschlossen, sich nicht in die Haushaltsverwaltung der jeweils anderen Institutionen einzumischen. Seitdem haben sich die Kompetenzen und Funktionen der beiden Institutionen verändert. Das Parlament hat deutlich an Bedeutung gewonnen und fordert eine Ausweitung seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Rat.

Schwierige Verhandlungen über ein neues Abkommen

Seit 2016 laufen erneute Gespräche, um eine Lösung auf den Streit über die Informationspflicht zu finden. Das Parlament fordert, dass der Rat ausführlichere Auskunft über seinen Haushalt gibt und auf die schriftlichen Fragen des Haushaltskontrollausschusses und im Rahmen von jährlichen Anhörungen auf Fragen von Europaabgeordneten antwortet. Im Gegenzug verlangt der Rat allerdings ein Verfahren das auf Wechselseitigkeit beruht und somit das Recht, dem Parlament im Gegenzug auch Empfehlungen über dessen Haushaltsführung im Rahmen der Entlastung zu geben.

„Die Verhandlung mit dem Rat sind schwierig, weil dieser befürchtet, gegenüber dem Europäischen Parlament an Bedeutung zu verlieren“, so Arndt Kohn. „Der Stillstand ist allerdings auch nicht im Interesse des Rats. Als Schattenberichterstatter für die nächste Entlastung des Rats unterstütze ich ein baldiges Abkommen, damit es uns im nächsten Jahr wieder möglich ist, dem Rat die Entlastung zu erteilen und nicht zu verweigern“.

Die Entlastung ist ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion. Jedes Jahr prüft das Europäische Parlament den gesamten EU Haushalt darauf, ob er rechtmäßig und sinnvoll ausgeführt ist, und gibt Empfehlungen an die Kommission sowie an die anderen Institutionen und Organe der EU ab. Der Rat der EU gibt auch Empfehlungen im Rahmen des Verfahrens ab. Das Parlament hat aber am Ende die alleinige Befugnis, die Entlastung entweder zu erteilen, aufzuschieben oder zu verweigern.

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