Besserer Schutz für Whistleblower

Whistleblower – diesen Begriff verbinden viele Menschen mit Namen wie Edward Snowden, Julian Assange oder Chelsea Manning. Auch in Europa ist das Thema nicht erst seit den Veröffentlichungen der Panama Papers oder LuxLeaks in der Öffentlichkeit angekommen. Dabei spielt vor allen Dingen die Frage, wie man Hinweisgeber vor empfindlichen Strafen schützen kann, eine wichtige Rolle.

In vielen EU-Staaten drohen Strafen

Um diese Frage zu beantworten, debattieren die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am Montag in Straßburg darüber, wie interne Hinweisgeber, die im Interesse der Öffentlichkeit handeln, europaweit besser geschützt werden können. Momentan gibt es nämlich noch keinen einheitlichen Rechtsrahmen, der den Schutz von Whistleblowern innerhalb der EU regelt.

Denn obwohl Whistleblower oftmals illegale Aktivitäten in Institutionen oder Unternehmen aufdecken, müssen sie in vielen europäischen Ländern noch mit Strafen rechnen. Unterschiedliche Rechtslagen in den Mitgliedsstaaten bieten Schlupflöcher, die Whistleblower nicht ausreichend vor strafrechtlicher Verfolgung schützen.

Sozialdemokraten plädieren für einheitlichen Rechtsrahmen in der EU

Arndt Kohn hebt besonders den gesellschaftlichen Stellenwert von internen Hinweisgebern hervor: „Whistleblower können, wenn sie im öffentliche Interesse handeln, einen wichtigen Beitrag zu mehr Demokratie und Transparenz in der Europäischen Union leisten. Deshalb ist es wichtig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der Whistleblowern in der EU ausreichend schützt.“ Nur durch eine Harmonisierung des Rechtsrahmens kann ein flächendeckender Schutz für Whistleblower in der EU erreicht werden.

Deshalb fordern die Sozialdemokraten die Kommission auf, noch vor Ende diesen Jahres einen horizontalen Legislativvorschlag zur Festlegung eines gemeinsamen Rechtsrahmens zum Schutz von Whistleblowern in der EU vorzulegen. Dadurch soll garantiert werden, dass eine flächendeckende Rechtssicherheit für interne Hinweisgeber innerhalb der EU geschaffen wird. Kernpunkte sind dabei eine einheitliche Definition des Begriffes „Whistleblower“, sowie der umfassende Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.

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