„Mit der Neufassung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union wird das Regelwerk für die Verteilung der EU-Mittel vereinfacht“, begrüßt der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn, Mitglied des Haushaltskontrollausschusses im Europäischen Parlament, die neuen Vereinbarungen. „Ein einheitliches Regelwerk für den Zugang zu EU-Mitteln erleichtert die Verfahren sowohl für die Behörden als auch für die Empfänger europäischer Fördermittel. Die EU-Mittel können so effizienter genutzt werden und Bürokratie wird abgebaut.“
„Die Hauptziele dieser Verordnung sind Vereinfachung und Flexibilität“, so Arndt Kohn weiter. „Dank dieser Neufassung werden die Budgetregeln transparenter sowie die Haushaltsverwaltung flexibler und ergebnisorientierter. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben sichergestellt, dass das Parlament nach wie vor das EU-Budget kontrollieren kann. Die europäischen Fördermittel kommen so weiterhin allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen und gleichberechtigt zugute – und somit allen Bürgerinnen und Bürgern.“
In der Haushaltsordnung sind die Grundsätze und Verfahren für den EU-Haushalt sowie für die Kontrolle der EU-Mittel festgelegt. Der vorliegende Legislativvorschlag ist Bestandteil der Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Jahre 2014 bis 2020.
Die EU-Kommission schlägt in einem einzigen Rechtsakt sowohl eine Überarbeitung der allgemeinen Finanzvorschriften als auch entsprechende Änderungen der branchenspezifischen Finanzvorschriften vor. Der überwiegende Teil der neuen EU-Haushaltsordnung tritt nach dieser Zustimmung des Europaparlaments im September 2018 in Kraft.