Illegalen Handel mit Kulturerbe bekämpfen

Nach Drogen und Waffen gilt der illegale Handel mit Kunst und Kulturgüter als eines der lukrativsten Geschäfte auf dem Schwarzmarkt. Weltweit haben Zerstörungen, Raubgrabungen, Diebstahl, Plünderung und der illegale Export von geschütztem Kulturerbe zugenommen, wie die Weltzollorganisation festgestellt hat. So beschlagnahmten Interpol und die Weltzollorganisation im November 2017 bei einer 10-tägigen Operation 41.000 illegal gehandelte Kunstobjekte, darunter viele Antiquitäten, unter anderem in der EU.

Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften auf EU-Ebene

In der EU ist die Einfuhr von Kulturgütern bisher nicht einheitlich geregelt. Einige Mitgliedstaaten haben bereits strenge Vorschriften eingeführt, wie beispielsweise Deutschland mit dem Kulturgutschutzgesetz. Doch in anderen EU-Ländern gibt es keine Regelungen, sodass die Zollstellen dort besonders anfällig sind für illegalen Handel und organisierte Kriminalität. Sobald diese Waren auf europäischen Boden gelangen, können sie durch die Warenfreiheit ohne Kontrollen durch den Binnenmarkt transportiert werden.

„Wir dürfen nicht länger zulassen, dass durch fehlende Zollbestimmungen schützenswerte Kulturgüter unrechtmäßig auf den europäischen Binnenmarkt gelangen“, erklärt der EU-Abgeordnete Arndt Kohn (SPD). „Wenn Kulturstätten geplündert und wertvolle Antiquitäten illegal importiert werden, gehen nicht nur jahrhundertealte Zeugnisse menschlicher Zivilisation womöglich für immer verloren. Es ist auch ein Sicherheitsrisiko für unsere Gesellschaft, wenn die kriminellen Erträge aus diesem Geschäft zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder sogar Terrorismusfinanzierung beitragen.“

Terrorismusfinanzierung verhindern

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hatte bereits 2015 einen klaren Zusammenhang zwischen Raubgrabungen von kulturellem Erbe aus archäologischen Stätten und der Finanzierung von terroristischen Organisationen wie dem IS oder Al-Qaida festgestellt. Die Zerstörungen und Plünderungen historischer Stätten im syrischen Bürgerkrieg, etwa der antiken Oasenstadt Palmyra, hatten weltweit Entsetzen ausgelöst.

Genaue Zahlen zum Zusammenhang von Raubgrabungen und Terrorismusfinanzierung gibt es nicht, aber die Fälle sprechen für sich: So wurden zum Beispiel 2016 am Flughafen in Paris zwei antike Fassadenornamente beschlagnahmt, die möglicherweise illegal verkauft werden sollten.

Diesen kriminellen Machenschaften will die Europäische Union nun einen Riegel vorschieben. Das EU-Parlament stimmt in dieser Woche über eine einheitliche europäische Regelung zur Einfuhr von Kulturgütern ab, sodass Kunstobjekte ab einer bestimmten Alters- und Wertgrenze an den Zollstellen der EU strenger kontrolliert werden müssen.

Kulturerbe schützen

Arndt Kohn, der im Binnenmarkt-Ausschuss an dem Bericht zur Einfuhr von Kulturgütern für die sozialdemokratische Fraktion mitgearbeitet hatte, bewertet den Gesetzesentwurf als deutlichen Fortschritt. Gleichzeitig fordert er kontinuierliche Anstrengungen, um die Zollkontrollen weiter zu verbessern: „Insbesondere muss die Anzahl der Zollbeamt*innen erhöht und mehr in Weiterbildung investiert werden, damit mögliche Raubkunst erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden kann. Nur so können wir den illegalen Handel mit Kulturgütern effektiv bekämpfen.“ Entsprechende Änderungsanträge hat Arndt Kohn in den Gesetzestext eingebracht, über den diese Woche in Straßburg abgestimmt wird.

Die Verordnung gilt nicht nur für Antiquitäten und anderen Kulturgütern aus dem Nahen und Mittleren Osten, sondern schützt zum Beispiel auch Kunst aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Im Europäischen Jahr für Kulturerbe 2018 setzt die Europäische Union damit ein starkes Zeichen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern und für den Schutz des Kulturerbes weltweit.

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