EU-Parlament stimmt über JEFTA ab

Japan ist der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union in Asien, weltweit der sechstwichtigste Handelspartner Europas und eine der größten Volkswirtschaften der Welt. Zusammen machen Japan und die EU mehr als ein Drittel der Weltwirtschaft aus. Diese Partnerschaft soll mit dem Freihandelsabkommen JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement) gefestigt werden, über das das Europäische Parlament am kommenden Mittwoch in Straßburg abstimmt.

Parallel zum Handelsabkommen wurde ein strategisches Partnerschaftsabkommen ausgehandelt, das den politischen Dialog und die Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Menschenrechte, Sicherheit und Klimawandel regelt. Richtig umgesetzt kann das EU-Japan-Abkommen zwischen zwei der weltweit größten Handelsräume ein wichtiges Zeichen für eine regelbasierte globale Handelsordnung setzen.

Rechte von Arbeitnehmer*innen stärken

Der Europaabgeordnete Arndt Kohn (SPD) betont: „US-Präsident Donald Trump hat mit seiner einseitigen ‚America first‘-Politik der internationalen Zusammenarbeit auch in Handelsfragen den Kampf angesagt. Dabei kann weltweiter Handel nur dann fair gestaltet werden, wenn er auf Grundlage von verbindlichen Regeln stattfindet, die auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Wir Sozialdemokrat*innen haben die JEFTA-Verhandlungen kritisch begleitet und auf die konsequente Umsetzung und Fortentwicklung zum Beispiel von Arbeitnehmer*innenrechten gepocht.“

Klärungsbedarf sieht die Europa-SPD noch bei der Frage, wie Japan seine aus dem Nachhaltigkeitskapitel entstehenden Verpflichtungen umzusetzen gedenkt. Dabei geht es vor allem um die Ratifizierung und Umsetzung der zwei ausstehenden der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Das betrifft die Beseitigung von Zwangsarbeit und das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die japanische Regierung hat dazu eine ministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Sozialdemokrat*innen werden deren Ergebnisse genau prüfen.

Keine Privatisierung der Trinkwasser-Versorgung

Während des Verhandlungsprozesses wurden in der Öffentlichkeit immer wieder Befürchtungen geäußert, JEFTA könne zu einer Privatisierung der Daseinsvorsorge führen, sodass zum Beispiel Wasserwerke vom öffentlichen in den privaten Besitz übergehen könnten. Richtig ist, dass das Abkommen einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter öffnen soll.

Davon ist jedoch der gesamte Bereich der Daseinsvorsorge explizit ausgenommen, da dieser in der EU und Deutschland nicht liberalisiert ist. Die Verhandlungsführer der EU haben speziell zu diesem Zweck eine horizontale Ausnahme für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge festgelegt. JEFTA wird daher weder die eigentumsrechtliche Lage von öffentlichen Betrieben ändern noch Betriebe der Daseinsversorgung teilweise oder komplett privatisieren.

„Die Wasserwirtschaft ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und wurde auch von der Europa-SPD stets mit höchster Gewichtigkeit behandelt“, stellt Arndt Kohn klar. „Das wird sich beim JEFTA-Abkommen nicht ändern. Auch im Rahmen der Handelspolitik werden wir weiter unserer Linie treu bleiben und den Ratifizierungsprozess des Abkommens genauestens betrachten.“

Nachdrücklicher Klimaschutz

Auch dem Thema Klimaschutz räumt das Abkommen einen besonderen Stellenwert ein: Erstmalig wird die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens in einem eigenen Kapitel in einem internationalen Handelsabkommen vereinbart. Damit geht JEFTA deutlich über CETA, das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada, hinaus.

Dazu Arndt Kohn: „Ich freue mich, dass das Abkommen die Bedeutung des Klimaschutzes anerkennt und auf rasche Maßnahmen drängt. Wir haben keine zweite Erde. Die Verpflichtungen, die das Abkommen vorsieht um den Klimawandel einzudämmen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Nun kommt es auf die konsequente Umsetzung an.“

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