Arbeitnehmer*innen in der EU sterben zunehmend an Krebserkrankungen, verursacht durch gesundheitsschädigende Bedingungen am Arbeitsplatz. Dabei führt Lungenkrebs die Liste der Todesursachen an. Trotzdem weigerte sich die EU-Kommission bislang, Abgase von Dieselmotoren in den Geltungsbereich der sogenannten Krebsrichtlinie aufzunehmen.
Eine große Mehrheit im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments legte bereits im März diesen Jahres einen Grenzwert für die Belastung durch Dieselabgase von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter fest, der dem deutschen Grenzwert folgt. In den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und der österreichischen Ratspräsidentschaft konnte das EU-Parlament den neuen Grenzwert durchsetzen.
Besserer Schutz für 3,6 Millionen Arbeitnehmer*innen
Laut einem Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmedizin werden durch die Neuregelung rund 3,6 Millionen Arbeitnehmer*innen in Europa, insbesondere in Lagerhallen, im Bergbau oder im Güterverkehr, künftig besser vor Diesel-Emissionen geschützt. Kommende Woche stimmt das Plenum abschließend über die geänderte Richtlinie ab.
Der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn betont: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen am Arbeitsplatz ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben riskieren. Daher ist es gut und richtig, dass die EU hier tätig wird, um Arbeitnehmer*innen vor gesundheitsgefährdenden Abgasen zu schützen. Mit den verschärften Grenzwerten sorgt die Europäische Union für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.“
Weitere Verbesserungen für Arbeitnehmer*innen
Die EU-Richtlinie wurde in dieser Legislaturperiode gleich mehrfach überarbeitet, um den Arbeitsschutz zu erhöhen. Das erste von insgesamt vier Paketen der Überarbeitung ist bereits seit Januar in Kraft. Darin konnte die sozialdemokratische Fraktion schärfere Grenzwerte für krebserregende Stoffe in Lacken, Dämpfen oder Holzstaub durchsetzen, die vor allem Lackierer*innen, Schweißer*innen sowie Lagerarbeiter*innen in Zukunft bei ihrer Arbeit besser schützen.
Der dritte Änderungsvorschlag wurde Ende November vom Beschäftigungsausschuss gebilligt. Er beinhaltet unter anderem Begrenzungen für Formaldehyd, das bei der Herstellung von Farbstoffen, Arzneistoffen und bei der Textilveredelung vorkommt. Die Europäische Kommission plant darüber hinaus, bis zum Ende der Legislaturperiode im Mai 2019 einen vierten Vorschlag zur Überarbeitung der Krebsrichtlinie vorzustellen.