Demokratische Mitbestimmung stärken

Es war ein wichtiger Schritt für mehr Mitbestimmung der Bürger*innen in Europa: Mit der Europäischen Bürgerinitiative wurde 2012 erstmals ein Instrument transnationaler partizipativer Demokratie eingeführt. Die Bürger*innen können auf diesem Weg ein Thema auf die Agenda der europäischen Politik setzen und die EU-Kommission auffordern, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.

Um eine Initiative zu starten, muss ein Bürgerausschuss gebildet werden. Dieser muss aus mindestens sieben EU-Bürger*innen bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedsländern wohnhaft sind. So ist sichergestellt, dass das Anliegen grenzüberschreitend Unterstützung findet. Nach der Registrierung beginnt das Sammeln der Unterschriften: Mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten sind notwendig. Eine erfolgreiche Initiative muss die EU-Kommission binnen drei Monaten beantworten.

Kohn: „Großer Wunsch nach direkter Mitbestimmung“

„Mit der Einführung der Europäischen Bürgerinitiative hat die Demokratie auf EU-Ebene einen großen Schritt nach vorn gemacht“, so Arndt Kohn, Europaabgeordneter des Regierungsbezirks Köln. „Erstmals haben die Menschen in Europa die Möglichkeit, ein Anliegen, dass ihnen am Herzen liegt, direkt auf die Tagesordnung der EU-Gesetzgeber zu bringen. Seit der Einführung vor sieben Jahren haben sich mehr als neun Millionen Menschen beteiligt. Das zeigt, wie stark der Wunsch nach direkter und grenzüberschreitender Mitbestimmung in Europa ist.“

Über 70 Initiativen wurden bislang durchgeführt. Davon haben allerdings nur vier Initiativen die erforderliche Mindestanzahl an Unterschriften erreicht, darunter eine Initiative gegen das Pflanzenschutzmittel Glyphosat sowie für Wasser als Menschenrecht. Die geringe Zahl an erfolgreichen Initiativen zeigt, dass Nachbesserungsbedarf besteht, um Hürden für die Bürgerbeteiligung abzubauen. Das Europäische Parlament hat daher bereits seit Längerem eine Überarbeitung der Verordnung zur Bürgerinitiative gefordert.

Zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt

Das EU-Parlament konnte in den Verhandlungen mit dem Ministerrat, in welchem die Mitgliedstaaten vertreten sind, viele Punkte verbessern, die Anliegen der sozialdemokratischen Fraktion sind. So soll die EU-Kommission künftig fachliche und rechtliche Unterstützung bereitstellen, um die Hürden der Registrierung für die Organisatoren zu senken. Auch eine Kooperationsplattform zum Austausch der besten Praxisbeispiele soll zur Verfügung gestellt werden.

Um die Kosten für die Organisatoren zu reduzieren, werden registrierte Initiativen in Zukunft in alle 23 EU-Amtssprachen kostenfrei von der EU-Kommission übersetzt werden. Darüber hinaus werden Teile einer Bürgerinitiative zugelassen werden können, falls ein Vorschlag nicht insgesamt Gegenstand einer Initiative sein kann.

Eine weitere Verbesserung ist, dass die Organisatoren künftig selbst entscheiden können, wann die zwölfmonatige Frist zur Sammlung der Unterschriften genau beginnt. Außerdem können EU-Bürger*innen eine Initiative unabhängig von ihrem Wohnsitzland unterstützen. Eine erfolgreiche Bürgerinitiative wird außerdem künftig im Rahmen einer Anhörung im Europäischen Parlament ihr Anliegen der Öffentlichkeit präsentieren können.

Neue Verordnung könnte 2020 in Kraft treten

Arndt Kohn kommentiert: „Um die Menschen für Europa zu begeistern, müssen wir ihnen einfache und unbürokratische Möglichkeiten zur Mitbestimmung anbieten. Die EU ist bei Weitem nicht so bürgerfern, wie es oft heißt, aber Luft nach oben gibt es immer. Die Überarbeitung der Verordnung ist hierbei ein Fortschritt, denn dadurch senken wir die Hürden für die Bürgerinitiative deutlich. Ich hoffe, dass sich dadurch in Zukunft noch mehr Bürger*innen aktiv in die Europapolitik einbringen und durch ihr Engagement zu einer lebendigen Demokratie beitragen.“

Am Montag, dem 11. März, debattiert das EU-Parlament bei seiner Plenarsitzung in Straßburg über die neue Verordnung. Die Abstimmung ist für Dienstag geplant. Sollte das Plenum des Parlaments die Einigung in Straßburg final bestätigen, gilt die neue Verordnung ab 1. Januar 2020.

 

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