EU-Abgeordneter Kohn lädt zum Girls‘ Day nach Brüssel ein

Wie bereits 2018 beteiligen sich die sozialdemokratischen Europaabgeordneten aus NRW auch im nächsten Jahr wieder aktiv am Girls‘ Day. Der Europaabgeordnete Arndt Kohn aus Stolberg bietet drei Mädchen aus seinem Betreuungsgebiet die Möglichkeit, seine Arbeit im Europäischen Parlament in Brüssel hautnah mitzuerleben.

Denn: Auch wenn immer mehr Frauen aktiv Politik mitgestalten, sind noch immer viel zu wenige in den Parlamenten von Städten, Ländern, Bund oder Europa vertreten. „Es würde mich freuen, wenn sich zahlreiche Mädchen für die Arbeit im europäischen Parlament interessieren und ich drei junge Damen in Brüssel begrüßen darf“, so Arndt Kohn. „Wir müssen auch heute noch weiter dafür Sorge tragen, dass mehr Frauen in die Männerdomäne ‚Politik‘ einsteigen und in Führungspositionen – mit gleichen Rechten – kommen.“

Das dreitägige Programm (3. April 2019 vormittags bis 5. April 2019 nachmittags) wird einschließlich An- und Abreise durch das Heinz-Kühn-Bildungswerk in Dortmund organisiert. Die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung werden übernommen. In Brüssel starten die Mädchen mit einem Besuch des Parlamentariums, einer interaktiven Ausstellung des Parlaments. Nach einem gemeinsamen Abendessen mit den SPD-Abgeordneten aus NRW geht es dann am nächsten Tag ins Europäische Parlament. Erstmalig in diesem Jahr steht am dritten Tag eine Stadtführung durch Brüssel auf dem Programm.

Ihr seid zwischen 16 und 18 Jahre alt? Seid Ihr neugierig auf Brüssel und Europa? Habt Ihr Fragen oder Anregungen zu Eurer Zukunft in NRW und Europa? Wollt Ihr wissen, was Europaabgeordnete eigentlich tun? Oder wie es um die Rechte und Chancen von Frauen und Mädchen in Europa steht?

Dann macht mit! Schickt eine kurze Bewerbung (max. eine Din-A4 Seite) an das Europabüro Arndt Kohn: Beschreibt woher Ihr kommt, was Euch interessiert und warum Ihr am Girls‘ Day 2019 teilnehmen wollt.

Unter allen Einsendungen werden drei Mädchen aus dem Wahlkreis ausgewählt.

An Arndt Kohn können sich alle Interessentinnen aus Aachen, Köln, Bonn, Leverkusen und der Städteregion Aachen wenden, sowie aus den Kreisen Heinsberg, Düren, Euskirchen, Rhein-Erft, Rhein-Sieg, Oberberg und dem Rheinisch-Bergischen Kreis.

 

Eure Bewerbungen an Arndt Kohn:

E-Mail: kontakt@arndt-kohn.eu

Postadresse: Europabüro Arndt Kohn, Willy-Brandt-Ring 1, D-52477 Alsdorf

 

Einsendeschluss ist der 20. Januar 2019.

Mein Praktikum im Europäischen Parlament

  • Zeitraum: September 2018 bis Dezember 2018
  • Standort: Brüssel

Als ich die Zusage von Arndt bekam, dass ich überzeugt hatte und als nächster Praktikant ausgewählt worden war, war ich dann doch etwas aufgeregt. Mit meinen 23 Jahren im Europäischen Parlament arbeiten zu dürfen, hätte ich bis dahin nicht für möglich gehalten. Mein Bachelorstudium der Gesellschaftswissenschaften an der RWTH Aachen hatte mich zwar in der Theorie vorbereitet, doch Anfang September war es dann Zeit, in Brüssel praktische Erfahrung zu sammeln.

Von meinem ersten Arbeitstag an wurde ich voll eingebunden in die Arbeit des Büros. Meine Kolleg*innen Stephanie und Laurin waren mir dabei eine gigantische Hilfe. Die anfängliche Nervosität löste sich binnen der ersten Stunden auf, so wohl fühlte ich mich. Und so wurde ich eingeführt in die Parlamentsarbeit, welche unter anderem aus Ausschussarbeit, Treffen mit Interessensvertreter*innen und jeder Menge Arbeit am Computer besteht. Langweilig wurde mir in den vier Monaten meines Praktikums nur selten. Denn in den wenigen Momenten, wo ich den Berg von Arbeit bezwungen hatte, waren Stephanie und Laurin oder auch die Kolleg*innen im Wahlkreisbüro immer zur Stelle, um mir ganz solidarisch etwas von ihrer Arbeit abzugeben.

Wie alle, die Arndt Kohns Arbeit schon eine Weile verfolgen, wissen werden, ist er unter anderem Mitglied im Haushaltskontrollausschuss und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. In beiden Ausschüssen wurde ich aktiv in die Arbeit meiner Kolleg*innen eingebunden. Im Rahmen dieser Arbeit habe ich viel gelernt und auch neue Themengebiete für mich erschlossen. Hätte man mir vor dem Praktikum erzählt, dass ich mal die Haushaltsentlastung der Institutionen spannend finden oder mir Gedanken über die zollrechtlichen Bedingungen für die Einfuhr von Kulturgütern machen würde, ich hätte es vermutlich nicht geglaubt.

Ein Highlight waren die Verhandlungen zum Gesetzesentwurf zur „Einfuhr von Kulturgütern“ zwischen dem Europäischen Rat, der Kommission und uns als Vertreter*innen des Parlaments, die umgangssprachlich Trilog genannt werden. Nicht nur ist dies eine Chance, die sehr wenig Praktikanten bekommen, es war auch höchst interessant, aktiv am Gesetzgebungsprozess der EU beteiligt zu sein. Aber auch die Plenarsitzung in Straßburg im Dezember in der letzten Woche meines Praktikums waren eine Erfahrung, die ich nicht missen möchte.

Was hat mich am meisten beeindruckt im EU-Parlament? Zum einen die enorme Leistung, die von den Übersetzer*innen geleistet wird und ohne die das Parlament (oder wenn wir schon dabei sind keine europäische Institution) nicht funktionieren würde. In den meisten Sitzungen in Ausschüssen sind alle relevanten Sprachen, in den Plenarsitzungen alle 24 Sprachen in den Kabinen vertreten und werden simultan gedolmetscht. Aber auch, wie viele Menschen hier unermüdlich daran arbeiten, das Friedensprojekt Europa weiterhin erfolgreich und positiv zu gestalten.

Ich bedanke mich äußerst herzlich bei Arndt, dass er mir das Praktikum ermöglicht hat und bei  dem gesamten Team, sowohl in Brüssel als auch in Alsdorf, was mich so willkommen geheißen hat. Ich freue mich, Euch auch in Zukunft bei Veranstaltungen rund ums Thema Europa wiederzutreffen!

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer*innen in der EU sterben zunehmend an Krebserkrankungen, verursacht durch gesundheitsschädigende Bedingungen am Arbeitsplatz. Dabei führt Lungenkrebs die Liste der Todesursachen an. Trotzdem weigerte sich die EU-Kommission bislang, Abgase von Dieselmotoren in den Geltungsbereich der sogenannten Krebsrichtlinie aufzunehmen.

Eine große Mehrheit im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments legte bereits im März diesen Jahres einen Grenzwert für die Belastung durch Dieselabgase von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter fest, der dem deutschen Grenzwert folgt. In den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und der österreichischen Ratspräsidentschaft konnte das EU-Parlament den neuen Grenzwert durchsetzen.

Besserer Schutz für 3,6 Millionen Arbeitnehmer*innen

Laut einem Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmedizin werden durch die Neuregelung rund 3,6 Millionen Arbeitnehmer*innen in Europa, insbesondere in Lagerhallen, im Bergbau oder im Güterverkehr, künftig besser vor Diesel-Emissionen geschützt. Kommende Woche stimmt das Plenum abschließend über die geänderte Richtlinie ab.

Der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn betont: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen am Arbeitsplatz ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben riskieren. Daher ist es gut und richtig, dass die EU hier tätig wird, um Arbeitnehmer*innen vor gesundheitsgefährdenden Abgasen zu schützen. Mit den verschärften Grenzwerten sorgt die Europäische Union für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.“

Weitere Verbesserungen für Arbeitnehmer*innen

Die EU-Richtlinie wurde in dieser Legislaturperiode gleich mehrfach überarbeitet, um den Arbeitsschutz zu erhöhen. Das erste von insgesamt vier Paketen der Überarbeitung ist bereits seit Januar in Kraft. Darin konnte die sozialdemokratische Fraktion schärfere Grenzwerte für krebserregende Stoffe in Lacken, Dämpfen oder Holzstaub durchsetzen, die vor allem Lackierer*innen, Schweißer*innen sowie Lagerarbeiter*innen in Zukunft bei ihrer Arbeit besser schützen.

Der dritte Änderungsvorschlag wurde Ende November vom Beschäftigungsausschuss gebilligt. Er beinhaltet unter anderem Begrenzungen für Formaldehyd, das bei der Herstellung von Farbstoffen, Arzneistoffen und bei der Textilveredelung vorkommt. Die Europäische Kommission plant darüber hinaus, bis zum Ende der Legislaturperiode im Mai 2019 einen vierten Vorschlag zur Überarbeitung der Krebsrichtlinie vorzustellen.

EU-Parlament stimmt über JEFTA ab

Japan ist der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union in Asien, weltweit der sechstwichtigste Handelspartner Europas und eine der größten Volkswirtschaften der Welt. Zusammen machen Japan und die EU mehr als ein Drittel der Weltwirtschaft aus. Diese Partnerschaft soll mit dem Freihandelsabkommen JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement) gefestigt werden, über das das Europäische Parlament am kommenden Mittwoch in Straßburg abstimmt.

Parallel zum Handelsabkommen wurde ein strategisches Partnerschaftsabkommen ausgehandelt, das den politischen Dialog und die Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Menschenrechte, Sicherheit und Klimawandel regelt. Richtig umgesetzt kann das EU-Japan-Abkommen zwischen zwei der weltweit größten Handelsräume ein wichtiges Zeichen für eine regelbasierte globale Handelsordnung setzen.

Rechte von Arbeitnehmer*innen stärken

Der Europaabgeordnete Arndt Kohn (SPD) betont: „US-Präsident Donald Trump hat mit seiner einseitigen ‚America first‘-Politik der internationalen Zusammenarbeit auch in Handelsfragen den Kampf angesagt. Dabei kann weltweiter Handel nur dann fair gestaltet werden, wenn er auf Grundlage von verbindlichen Regeln stattfindet, die auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Wir Sozialdemokrat*innen haben die JEFTA-Verhandlungen kritisch begleitet und auf die konsequente Umsetzung und Fortentwicklung zum Beispiel von Arbeitnehmer*innenrechten gepocht.“

Klärungsbedarf sieht die Europa-SPD noch bei der Frage, wie Japan seine aus dem Nachhaltigkeitskapitel entstehenden Verpflichtungen umzusetzen gedenkt. Dabei geht es vor allem um die Ratifizierung und Umsetzung der zwei ausstehenden der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Das betrifft die Beseitigung von Zwangsarbeit und das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die japanische Regierung hat dazu eine ministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Sozialdemokrat*innen werden deren Ergebnisse genau prüfen.

Keine Privatisierung der Trinkwasser-Versorgung

Während des Verhandlungsprozesses wurden in der Öffentlichkeit immer wieder Befürchtungen geäußert, JEFTA könne zu einer Privatisierung der Daseinsvorsorge führen, sodass zum Beispiel Wasserwerke vom öffentlichen in den privaten Besitz übergehen könnten. Richtig ist, dass das Abkommen einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter öffnen soll.

Davon ist jedoch der gesamte Bereich der Daseinsvorsorge explizit ausgenommen, da dieser in der EU und Deutschland nicht liberalisiert ist. Die Verhandlungsführer der EU haben speziell zu diesem Zweck eine horizontale Ausnahme für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge festgelegt. JEFTA wird daher weder die eigentumsrechtliche Lage von öffentlichen Betrieben ändern noch Betriebe der Daseinsversorgung teilweise oder komplett privatisieren.

„Die Wasserwirtschaft ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und wurde auch von der Europa-SPD stets mit höchster Gewichtigkeit behandelt“, stellt Arndt Kohn klar. „Das wird sich beim JEFTA-Abkommen nicht ändern. Auch im Rahmen der Handelspolitik werden wir weiter unserer Linie treu bleiben und den Ratifizierungsprozess des Abkommens genauestens betrachten.“

Nachdrücklicher Klimaschutz

Auch dem Thema Klimaschutz räumt das Abkommen einen besonderen Stellenwert ein: Erstmalig wird die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens in einem eigenen Kapitel in einem internationalen Handelsabkommen vereinbart. Damit geht JEFTA deutlich über CETA, das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada, hinaus.

Dazu Arndt Kohn: „Ich freue mich, dass das Abkommen die Bedeutung des Klimaschutzes anerkennt und auf rasche Maßnahmen drängt. Wir haben keine zweite Erde. Die Verpflichtungen, die das Abkommen vorsieht um den Klimawandel einzudämmen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Nun kommt es auf die konsequente Umsetzung an.“

EU-Parlament fordert ambitioniertere Digitalsteuer

Das gegenwärtige System der Unternehmensbesteuerung ist dringend reformbedürftig: Nach Schätzungen der EU-Kommission zahlen Unternehmen außerhalb des Digitalsektors im Schnitt 23 Prozent Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne, Digitalunternehmen hingegen nur etwa 9,5 Prozent. Der Grund: Die derzeitigen Steuerregelungen sind auf die klassischen Unternehmensformen mit einer klaren Betriebstätte zugeschnitten und halten nicht mit den flexiblen Modellen der Digitalwirtschaft Schritt.

Steuern werden in der Regel dort erhoben, wo Unternehmen ihre Betriebsstätte haben. In der Digitalwirtschaft werden die Gewinne allerdings nicht notwendigerweise dort erwirtschaftet, wo ein Unternehmen seinen Standort hat. Deshalb hat die Kommission vorgeschlagen, eine Steuer auf digitale Dienstleistungen zu erheben, wie zum Beispiel den Verkauf von Werbeflächen oder von Nutzerdaten.

Der Europaabgeordnete Arndt Kohn ist Mitglied im Sonderausschuss für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung des EU-Parlaments. Er unterstreicht: „Wir fordern, dass Apple, Facebook, Google und Co. künftig nach den gleichen Regeln spielen wie der lokale Einzelhandel. Ein Unternehmen muss seine Gewinne dort zahlen, wo sie erwirtschaftet werden – egal, ob es sich um den Bäcker von nebenan handelt oder um einen Internetriesen. Nur weil die Server woanders stehen, dürfen hier keine Unterschiede gemacht werden, wenn zum Beispiel mit Daten europäischer Bürger*innen gehandelt wird.“

Steuerpflichtig da, wo die Wertschöpfung stattfindet

Die vorgeschlagene Steuer von drei Prozent auf den durch digitale Dienstleistungen generierten Umsatz ist Teil des Digitalsteuer-Pakets der EU-Kommission. Die Neuregelung beträfe zunächst nur Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro, wovon 50 Millionen Euro aus EU-Erträgen stammen. Langfristig soll bei der Unternehmensbesteuerung das Prinzip einer sogenannten virtuellen Betriebstätte eingeführt werden, die bei Internetunternehmen an die Stelle der klassischen Betriebsstätte tritt.

Die sozialdemokratische Fraktion konnte sich im Wirtschafts- und Währungsausschuss mit ihrem Vorschlag einer Ausweitung der Steuer auf Anbieter digitaler Inhalte durchsetzen. Dazu zählen zum Beispiel Streaming-Plattformen wie Netflix. Arndt Kohn kommentiert: „Wir brauchen einen umfassenden Vorschlag, der den Veränderungen der digitalen Wirtschaft gerecht wird. Deshalb haben wir auch eine Überprüfung im Vorschlag eingebracht, die eine Erweiterung der Steuer auf E-Commerce-Anbieter wie Amazon und Zalando vorsieht. Es ist uns wichtig, dass alle Digitalunternehmen dort steuerpflichtig sind, wo die Wertschöpfung stattfindet.“

Die konservativen und liberalen Abgeordneten haben im Ausschuss gegen den Vorschlag der Sozialdemokrat*innen gemauert, die Übergangssteuer unmittelbar von drei auf fünf Prozent anzuheben. Bei der Plenarabstimmung in Straßburg wird die sozialdemokratische Fraktion erneut auf die Anhebung pochen.

Mitgliedstaaten in der Pflicht

Am Ende muss der Rat einstimmig über den Vorschlag der Kommission entscheiden. Das Parlament hat eine konsultative Rolle. Hier zeichnet sich allerdings noch der Widerstand einiger Mitgliedstaaten ab: „Finanzminister Olaf Scholz und sein französischer Kollege Bruno Le Maire haben mit ihrem Vorstoß Bewegung in die festgefahrene Diskussion gebracht. Das ist ein Fortschritt, auch wenn der Vorschlag der Minister in unseren Augen noch nicht weit genug geht. Nun gilt es, auch die übrigen EU-Mitgliedstaaten zu überzeugen“, fordert Arndt Kohn.

Der deutsch-französische Vorschlag sieht vor, dass die Neuregelung ab Januar 2021 in Kraft tritt. Bis dahin soll versucht werden, im Rahmen der OECD eine Einigung auf internationaler Ebene zu finden, die auch die Vereinigten Staaten miteinbeziehen würde. Außerdem soll die Steuer auf den Verkauf von Werbeflächen beschränkt werden.

Unsere Bilanz: Legislaturperiode 2014-2019

In den vergangenen fünf Jahren haben die Europäische Union und die Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament viele Verbesserungen für das Leben der Menschen in Europa erreicht, die wir in unserem Alltag spüren können.

Aber es gibt auch noch viele offene Anliegen, für die wir uns im EU-Parlament weiter einsetzen werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Bilanzbroschüre für die Legislaturperiode 2014-2019.

 

November 2018

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Für meine Arbeit als Abgeordneter ist der Austausch mit Experten unerlässlich. Ich spreche mit Vertretern von Unternehmen, insbesondere aus meinen Wahlkreis – aber eben auch mit Gewerkschaften, Umweltverbänden und Nichtregierungsorganisationen. Alle diese Gruppen haben berechtigte Interessen, denen sie Gehör verschaffen möchten. Meine Aufgabe als Mandatsträger ist es, mich ins Thema einzuarbeiten, in Gesprächen mit Interessensvertretern die verschiedenen Positionen kennenzulernen und mir so eine eigene Meinung zu bilden.

Da die im Parlament beschlossenen Entscheidungen viele Bürger in der EU betreffen, wäre es verantwortungslos externe Gruppen und Organisationen von der Entscheidungsfindung auszuschließen. Zudem garantiert eine ausgewogene Interessensvertretung, dass alle Stimmen aus der Gesellschaft die Möglichkeit haben, gehört werden.

Für mich ist es wichtig, dass meine Arbeit im Europäischen Parlament transparent für die Bürgerinnen und Bürger ist. Transparenz schafft Vertrauen – deswegen bin ich überzeugt, dass ein transparenter Entscheidungsprozess zu mehr Partizipation der Bürger und Legitimität der Entscheidungen beiträgt.

Datum Gesprächspartner Thema
05.11.2018 OLAF Generalsekretär Revision der OLAF-Verordnung
06.11.2018 Generalsekretär Europäischer Rechnungshof Haushaltsentlastung
06.11.2018 Kapsch CarrierCom Unregelmäßigkeiten bei Vergabe von EU-Mitteln im Schienenverkehr
08.11.2018 Afcar Autonomes Fahren
09.11.2018 EDEKA und Landbetrieb Milz Verkauf regionaler Produkte
15.11.2018 Smiths Detection Wiesbaden Zollkontrollausrüstung
19.11.2018 Nahverkehr Rheinland GmbH Grenzüberschreitender Verkehr
21.11.2018 Hertz, Europcar und Avis Budget Richtlinie über Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
29.11.2018 European Cybersecurity Organisation Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit
30.11.2018 Mitarbeitervertretung Vinzens-Heim Grenzgänger und deren Probleme

Herzliche Einladung: FES Podiumsdiskussion in Aachen

Wohnen in Belgien, Arbeiten in Deutschland, Studieren in den Niederlanden – nationale Grenzen spielen in Zeiten der EU kaum eine Rolle mehr. Doch wie sieht die Zukunft grenzüberschreitender Zusammenarbeit in der EU aus? Diese Frage stellt sich besonders in grenznahen Regionen wie NRW.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung lädt zur Podiumsdiskussion unter dem Thema: „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessern: Wohin steuert das Land NRW?“ am 19. November 2018 um 18.00 Uhr ein. Die Veranstaltung findet in den Kurpark-Terrassen, Dammstraße 40 in Aachen statt.

An der Diskussionsrunde werden Arndt Kohn (Mitglied des Europäischen Parlaments), Rüdiger Weiß (Mitglied des Landtages NRW), Kirsten Eink (Landesgeschäftsführerin der Europa-Union NRW) und Michael Dejozé (Geschäftsführer der Euregio Maas-Rhein) teilnehmen.

Um eine Anmeldung bis zum 16. November 2018 unter landesbuero-nrw@fes.de wird gebeten. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihre vollständige Anschrift mit. Die vollständige Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier: Einladungsflyer_19.11.

Das „Clean Energy Package“ – Ein großer Schritt in die Zukunft

Zukunft In The Making

Die Europäische Kommission hat im November 2016 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Gestaltung der Energieunion vorgestellt, welches die Weichen für eine CO2-arme und energieeffiziente Zukunft in Europa stellen soll: Drei zusammenhängende Gesetzestexte dieses Energiepakets wurden im Sommer mit dem Rat verhandelt, das Trilog-Ergebnis steht nun in der kommenden Plenarwoche zur finalen Abstimmung.

Die Energieeffizienz-Richtlinie schreibt ein EU-weites Energieeinsparungsziel von 32,5 Prozent bis zum Jahr 2030 vor. Dieser Wert soll durch verbindliche Einsparungen von 0,8 Prozent pro Jahr im Endenergieverbrauch erreicht werden. Außerdem umfasst die Richtlinie nun mehr Sektoren als zuvor Die EU-Mitgliedstaaten können jedoch den Transportsektor und bestimmte industrielle Aktivitäten ausnehmen.

Die überarbeitete Erneuerbaren-Energie-Richtlinie sieht ein verbindliches EU-weites Ziel von 32 Prozent für den Anteil erneuerbarer Quellen im Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 vor.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Zu dem Vorhaben, die Energieversorgung der EU durch das „Clean Engery Package“ sauberer zu gestalten, äußert sich das Mitglied des Europäischen Parlaments Arndt Kohn folgendermaßen: „Ich bin ein großer Befürworter des „Clean Energy Paketes“. Den Ausbau von erneuerbaren Energien müssen wir beschleunigen um das Ende der fossilen Brennstoffe bewältigen zu können. Ein verlässlicher und planbarer Strukturwandel sind für viele Regionen in Europa wichtig.“

Ein Klares Zeichen für den Klimaschutz

Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommen hat sich die EU verpflichtet, die durch den Klimawandel steigenden Temperaturen einzudämmen. Das „Clean Energy Package“, über welches diese Woche in Straßburg abgestimmt werden soll, soll zum Einhalten der vereinbarten Ziele beitragen. Dazu Arndt Kohn: „Nicht nur bestätigen wir so unsere Verpflichtung, die wir mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommen eingegangen sind, sondern können jetzt darüber hinaus aufzeigen, wie wir die Einhaltung des Abkommens bewerkstelligen werden. Das Paket ist somit auch ein Zeichen an die Welt, dass wir, anders als zum Beispiel die USA, weiterhin für den globalen Umweltschutz einstehen und auch Strategien entwickelt haben, wie wir diese Ziele erreichen werden können.“

Fahrgastrechte für Bahnreisende stärken

Arndt Kohn, Mitglied des Verbraucherschutzausschusses begrüßt diesen Vorschlag: „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission die veraltete Gesetzgebung von 2007 überarbeitet hat und wir im EU Parlament so die Gelegenheit nutzen können um uns für verbesserte Fahrgastrechte für Bahnreisende einzusetzen.“

Höhere Entschädigung bei Verspätungen und Zugausfällen

Besonders Fahrgastfreundlich sind die Forderungen des Parlaments über die Entschädigungen im Falle von Verspätungen und Zugausfällen. Ab einer 2-stündigen Verspätung oder sogar Ausfall eines Zuges soll 100% des Fahrkartenpreises zurückerstattet werden, im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag, der in diesem Fall nur 50% Entschädigung vorschlägt. Das Parlament fordert weiterhin 75% Fahrkartenerstattung bei einer Verspätung zwischen 91 und 120 Minuten, sowie 50% bei 60-90 Minuten verspäteten Zügen.

Außerdem soll die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in gut gekennzeichneten Bereichen von Zügen garantiert werden.

Barrierefreies Fahren

„Wir im Europäische Parlament fordern komplett diskriminierungsfreies und barrierefreies Zugfahren. Eisenbahnunternehmen sollen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität kurzfristig und ohne langwierige Planung mit der Bahn reisen können.“, so Arndt Kohn.

Dabei sollen die Barrierefreiheit von Fahrkartenbuchungen, Zugverbindungen und Bahnhöfe, sowie der Zugang zu Informationen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität garantiert werden. In den Bahnhöfen soll kostenlose Hilfeleistung für diese Fälle garantiert werden, durch z.B. eine Hilfeperson beim Einsteigen in den Zug.

Ökologische Alternative zu Bus- und Flugverkehr stärken

„Als häufiger Zugpendler zwischen Aachen und Brüssel, setze ich mich besonders für Bahnfahren als die ökologische Alternative zu Bus- und Flugreisen in der ganzen EU ein. Dabei muss natürlich auch garantiert werden, dass Zugreisen kundenfreundlich sind, ohne dass dabei die Preise der Zugtickets in die Höhe schießen. Dies muss durch den Gesetzgeber garantiert werden.“, so Arndt Kohn.

Wenn das Europäische Parlament den Text am 15. November 2018 so annimmt, können die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission starten.