EU-Parlament fordert ambitioniertere Digitalsteuer

Das gegenwärtige System der Unternehmensbesteuerung ist dringend reformbedürftig: Nach Schätzungen der EU-Kommission zahlen Unternehmen außerhalb des Digitalsektors im Schnitt 23 Prozent Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne, Digitalunternehmen hingegen nur etwa 9,5 Prozent. Der Grund: Die derzeitigen Steuerregelungen sind auf die klassischen Unternehmensformen mit einer klaren Betriebstätte zugeschnitten und halten nicht mit den flexiblen Modellen der Digitalwirtschaft Schritt.

Steuern werden in der Regel dort erhoben, wo Unternehmen ihre Betriebsstätte haben. In der Digitalwirtschaft werden die Gewinne allerdings nicht notwendigerweise dort erwirtschaftet, wo ein Unternehmen seinen Standort hat. Deshalb hat die Kommission vorgeschlagen, eine Steuer auf digitale Dienstleistungen zu erheben, wie zum Beispiel den Verkauf von Werbeflächen oder von Nutzerdaten.

Der Europaabgeordnete Arndt Kohn ist Mitglied im Sonderausschuss für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung des EU-Parlaments. Er unterstreicht: „Wir fordern, dass Apple, Facebook, Google und Co. künftig nach den gleichen Regeln spielen wie der lokale Einzelhandel. Ein Unternehmen muss seine Gewinne dort zahlen, wo sie erwirtschaftet werden – egal, ob es sich um den Bäcker von nebenan handelt oder um einen Internetriesen. Nur weil die Server woanders stehen, dürfen hier keine Unterschiede gemacht werden, wenn zum Beispiel mit Daten europäischer Bürger*innen gehandelt wird.“

Steuerpflichtig da, wo die Wertschöpfung stattfindet

Die vorgeschlagene Steuer von drei Prozent auf den durch digitale Dienstleistungen generierten Umsatz ist Teil des Digitalsteuer-Pakets der EU-Kommission. Die Neuregelung beträfe zunächst nur Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro, wovon 50 Millionen Euro aus EU-Erträgen stammen. Langfristig soll bei der Unternehmensbesteuerung das Prinzip einer sogenannten virtuellen Betriebstätte eingeführt werden, die bei Internetunternehmen an die Stelle der klassischen Betriebsstätte tritt.

Die sozialdemokratische Fraktion konnte sich im Wirtschafts- und Währungsausschuss mit ihrem Vorschlag einer Ausweitung der Steuer auf Anbieter digitaler Inhalte durchsetzen. Dazu zählen zum Beispiel Streaming-Plattformen wie Netflix. Arndt Kohn kommentiert: „Wir brauchen einen umfassenden Vorschlag, der den Veränderungen der digitalen Wirtschaft gerecht wird. Deshalb haben wir auch eine Überprüfung im Vorschlag eingebracht, die eine Erweiterung der Steuer auf E-Commerce-Anbieter wie Amazon und Zalando vorsieht. Es ist uns wichtig, dass alle Digitalunternehmen dort steuerpflichtig sind, wo die Wertschöpfung stattfindet.“

Die konservativen und liberalen Abgeordneten haben im Ausschuss gegen den Vorschlag der Sozialdemokrat*innen gemauert, die Übergangssteuer unmittelbar von drei auf fünf Prozent anzuheben. Bei der Plenarabstimmung in Straßburg wird die sozialdemokratische Fraktion erneut auf die Anhebung pochen.

Mitgliedstaaten in der Pflicht

Am Ende muss der Rat einstimmig über den Vorschlag der Kommission entscheiden. Das Parlament hat eine konsultative Rolle. Hier zeichnet sich allerdings noch der Widerstand einiger Mitgliedstaaten ab: „Finanzminister Olaf Scholz und sein französischer Kollege Bruno Le Maire haben mit ihrem Vorstoß Bewegung in die festgefahrene Diskussion gebracht. Das ist ein Fortschritt, auch wenn der Vorschlag der Minister in unseren Augen noch nicht weit genug geht. Nun gilt es, auch die übrigen EU-Mitgliedstaaten zu überzeugen“, fordert Arndt Kohn.

Der deutsch-französische Vorschlag sieht vor, dass die Neuregelung ab Januar 2021 in Kraft tritt. Bis dahin soll versucht werden, im Rahmen der OECD eine Einigung auf internationaler Ebene zu finden, die auch die Vereinigten Staaten miteinbeziehen würde. Außerdem soll die Steuer auf den Verkauf von Werbeflächen beschränkt werden.

Das „Clean Energy Package“ – Ein großer Schritt in die Zukunft

Zukunft In The Making

Die Europäische Kommission hat im November 2016 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Gestaltung der Energieunion vorgestellt, welches die Weichen für eine CO2-arme und energieeffiziente Zukunft in Europa stellen soll: Drei zusammenhängende Gesetzestexte dieses Energiepakets wurden im Sommer mit dem Rat verhandelt, das Trilog-Ergebnis steht nun in der kommenden Plenarwoche zur finalen Abstimmung.

Die Energieeffizienz-Richtlinie schreibt ein EU-weites Energieeinsparungsziel von 32,5 Prozent bis zum Jahr 2030 vor. Dieser Wert soll durch verbindliche Einsparungen von 0,8 Prozent pro Jahr im Endenergieverbrauch erreicht werden. Außerdem umfasst die Richtlinie nun mehr Sektoren als zuvor Die EU-Mitgliedstaaten können jedoch den Transportsektor und bestimmte industrielle Aktivitäten ausnehmen.

Die überarbeitete Erneuerbaren-Energie-Richtlinie sieht ein verbindliches EU-weites Ziel von 32 Prozent für den Anteil erneuerbarer Quellen im Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 vor.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Zu dem Vorhaben, die Energieversorgung der EU durch das „Clean Engery Package“ sauberer zu gestalten, äußert sich das Mitglied des Europäischen Parlaments Arndt Kohn folgendermaßen: „Ich bin ein großer Befürworter des „Clean Energy Paketes“. Den Ausbau von erneuerbaren Energien müssen wir beschleunigen um das Ende der fossilen Brennstoffe bewältigen zu können. Ein verlässlicher und planbarer Strukturwandel sind für viele Regionen in Europa wichtig.“

Ein Klares Zeichen für den Klimaschutz

Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommen hat sich die EU verpflichtet, die durch den Klimawandel steigenden Temperaturen einzudämmen. Das „Clean Energy Package“, über welches diese Woche in Straßburg abgestimmt werden soll, soll zum Einhalten der vereinbarten Ziele beitragen. Dazu Arndt Kohn: „Nicht nur bestätigen wir so unsere Verpflichtung, die wir mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommen eingegangen sind, sondern können jetzt darüber hinaus aufzeigen, wie wir die Einhaltung des Abkommens bewerkstelligen werden. Das Paket ist somit auch ein Zeichen an die Welt, dass wir, anders als zum Beispiel die USA, weiterhin für den globalen Umweltschutz einstehen und auch Strategien entwickelt haben, wie wir diese Ziele erreichen werden können.“

Fahrgastrechte für Bahnreisende stärken

Arndt Kohn, Mitglied des Verbraucherschutzausschusses begrüßt diesen Vorschlag: „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission die veraltete Gesetzgebung von 2007 überarbeitet hat und wir im EU Parlament so die Gelegenheit nutzen können um uns für verbesserte Fahrgastrechte für Bahnreisende einzusetzen.“

Höhere Entschädigung bei Verspätungen und Zugausfällen

Besonders Fahrgastfreundlich sind die Forderungen des Parlaments über die Entschädigungen im Falle von Verspätungen und Zugausfällen. Ab einer 2-stündigen Verspätung oder sogar Ausfall eines Zuges soll 100% des Fahrkartenpreises zurückerstattet werden, im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag, der in diesem Fall nur 50% Entschädigung vorschlägt. Das Parlament fordert weiterhin 75% Fahrkartenerstattung bei einer Verspätung zwischen 91 und 120 Minuten, sowie 50% bei 60-90 Minuten verspäteten Zügen.

Außerdem soll die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in gut gekennzeichneten Bereichen von Zügen garantiert werden.

Barrierefreies Fahren

„Wir im Europäische Parlament fordern komplett diskriminierungsfreies und barrierefreies Zugfahren. Eisenbahnunternehmen sollen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität kurzfristig und ohne langwierige Planung mit der Bahn reisen können.“, so Arndt Kohn.

Dabei sollen die Barrierefreiheit von Fahrkartenbuchungen, Zugverbindungen und Bahnhöfe, sowie der Zugang zu Informationen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität garantiert werden. In den Bahnhöfen soll kostenlose Hilfeleistung für diese Fälle garantiert werden, durch z.B. eine Hilfeperson beim Einsteigen in den Zug.

Ökologische Alternative zu Bus- und Flugverkehr stärken

„Als häufiger Zugpendler zwischen Aachen und Brüssel, setze ich mich besonders für Bahnfahren als die ökologische Alternative zu Bus- und Flugreisen in der ganzen EU ein. Dabei muss natürlich auch garantiert werden, dass Zugreisen kundenfreundlich sind, ohne dass dabei die Preise der Zugtickets in die Höhe schießen. Dies muss durch den Gesetzgeber garantiert werden.“, so Arndt Kohn.

Wenn das Europäische Parlament den Text am 15. November 2018 so annimmt, können die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission starten.

Verbraucherfreundliches Telekommunikationsgesetz gestärkt

Notrufnummer 112 europaweit und barrierefrei nutzbar

Arndt Kohn, Mitglied des Verbraucherschutzausschusses begrüßt besonders die neuen Regelungen zur Nutzung der Notrufnummer 112: „Ich persönlich setze mich dafür ein, die Notrufnummer 112 bekannter zu machen. Es ist ein Riesenerfolg für alle Bürgerinnen und Bürger, dass die Nummer 112 als einheitliche Notrufnummer in der gesamten Union gebührenfrei genutzt werden kann. So kann im Falle eines Unglücks überall in der EU ein und dieselbe Nummer gewählt werden. Mitgliedstaaten sollten also im Zuge dessen auch dafür sorgen, dass dieser Service möglichst in mehreren Sprachen genutzt werden kann.“

Im Einklang mit Datenschutzvorschriften, sollen außerdem Standortinformationen über den Nutzer der Notrufnummer durch den Anbieter an Notdienste weitergegeben werden können. Dies kann dafür sorgen, dass Notdienste so schnell wie möglich zur Hilfe kommen können.

Eine Datenbank von Notdiensten soll z.B. in Grenzregionen dazu dienen, dass der nächstgelegene verfügbare Krankenwagen zum Unfallort fahren kann, unabhängig ob dieser grenzüberschreitend ist oder nicht.

„Das EU Parlament fordert die EU-Staaten dazu auf konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Notdienste, einschließlich des Notrufs 112, für Nutzer mit Behinderungen und insbesondere für Gehörlose, Hörgeschädigte, Sprachgestörte und Taubblinde barrierefrei zugänglich sind.“, so Arndt Kohn.

Breibauausbau und schnelleres Internet fördern

Neben einer fairen und angemessenen Regulierung neuer Anbieter wie z.B. WhatsApp stand auch der Investitionsanreiz für schnelles Internet im Mittelpunkt des neuen Gesetzes. Nun können sich beispielsweise mehrere Anbieter zusammentun, um sich Verantwortung und Kosten für den Breitbandausbau in ländlichen Regionen zu teilen. So profitieren sie durch geringeren Auflagen beim Zugang für Wettbewerber.

Im Plenum soll im November 2018 über dieses finale Gesetz abgestimmt werden.

Sauberes Trinkwasser für alle

„Wasser ist ein Menschenrecht“, so lautet der Titel einer Europäischen Bürgerinitiative, die bereits 2012 gestartet war. Die Initiative hatte die EU-Kommission unter anderem dazu aufgefordert, das Recht auf sauberes Trinkwasser und auf sanitäre Grundversorgung als Menschenrecht zu verankern und die Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen zu fördern.

Als erste europäische Bürgerinitiative überhaupt erreichte „Wasser ist ein Menschenrecht“ die Mindestzahl der geforderten Unterschriften. Insgesamt unterstützten fast 1,9 Millionen Menschen die Initiative, darunter rund eine Million aus Deutschland. Nach Abschluss der Unterschriftensammlung empfing die EU-Kommission die Organisatoren und gab Ihnen Gelegenheit, Ihre Initiative bei einer öffentlichen Anhörung im EU-Parlament vorzustellen.

Anschließend begannen Beratungen, wie der Zugang zu hochwertigem Wasser verbessert werden könne. Als Ergebnis liegt nun ein Gesetzesentwurf der EU-Kommission auf dem Tisch, zu dem sich diese Woche das EU-Parlament in Straßburg positionieren wird.

Belastungen im Trinkwasser frühzeitig erkennen

„Die Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament setzen sich dafür ein, allen Menschen den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu ermöglichen“, sagt der Europaabgeordnete Arndt Kohn (SPD) aus dem Rheinland. „Die erfolgreiche Bürgerinitiative hat gezeigt, wie wichtig das Thema vielen Bürgerinnen und Bürgern ist. Wir fordern, dass alle europäischen Regierungen verpflichtet werden, das Recht auf sauberes Trinkwasser zu gewährleisten.“

Aktuell haben in der Europäischen Union mehr als eine Million Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Weltgesundheitsorganisation hat zudem kürzlich neue Empfehlungen für Stoffe im Trinkwasser herausgegeben. Auch darauf geht die EU-Kommission ein. Sie schlägt eine Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie vor, welche die Qualität europäischen Trinkwassers regelt.

Arndt Kohn erklärt: „Die Trinkwasser-Richtlinie von 1998 ist eine der wichtigsten Errungenschaften der EU in der Umwelt-Gesetzgebung. Doch das europäische Regelwerk muss an die heutigen Herausforderungen angepasst werden, um auf neue Bedrohungen zum Beispiel durch Mikroplastik reagieren zu können. Darauf geht der Vorschlag der EU-Kommission ein: Belastungen in Trinkwasserquellen sollen frühzeitig erkannt und reduziert werden.“

SPD fordert klare EU-Vorgaben

Allerdings haben die konservativen, liberalen und rechten Fraktionen im EU-Parlament erfolgreich gegen die Forderung der Sozialdemokrat*innen gemauert, die europäischen Regierungen zu verpflichten, den Zugang aller Menschen zu sauberem Trinkwasser sicherzustellen. Der Berichterstatter der konservativen Europäischen Volkspartei, der größten Fraktion im EU-Parlament, hat sich mit seinem Vorschlag durchgesetzt, es den EU-Mitgliedstaaten freizustellen, ob und wie sie tätig werden. Im Umweltausschuss gab es für diese Position eine Mehrheit.

Bei der Debatte und der anschließenden Abstimmung im Plenum diese Woche in Straßburg werden die Sozialdemokrat*innen mit Nachdruck darauf pochen, den EU-Mitgliedstaaten klare Vorgaben zu machen, um den Zugang aller Menschen in Europa zu sauberem Trinkwasser zu gewährleisten. Außerdem sollen die Regierungen analysieren, welche Gruppen bisher keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben und Maßnahmen besonders für diese Gruppe ergreifen.

SPD fordert öffentliche Trinkbrunnen

„Wasser ist überlebenswichtig, das weiß jedes Schulkind, und aus dieser einfachen Tatsache ergibt sich eine unbestreitbare Verantwortung für die europäischen Regierungen“, stellt Arndt Kohn klar. „Der Zugang zu sauberem Trinkwasser darf keine Frage der Kosten-Nutzen-Abwägung sein, wie es die Konservativen einordnen, denn die Staaten haben die Verantwortung, Menschenrechte in jedem Fall zu gewährleisten.“

Aus Sicht der Europa-SPD wäre es darüber hinaus sinnvoll, wenn alle EU-Mitgliedstaaten öffentliche Trinkbrunnen einrichten. Auch diesen Vorschlag wird die sozialdemokratische Fraktion bei der Debatte thematisieren. Nach der Abstimmung im EU-Parlament muss sich der Ministerrat möglichst rasch positionieren, damit die Verhandlungen über die Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden können.

Illegalen Handel mit Kulturerbe bekämpfen

Nach Drogen und Waffen gilt der illegale Handel mit Kunst und Kulturgüter als eines der lukrativsten Geschäfte auf dem Schwarzmarkt. Weltweit haben Zerstörungen, Raubgrabungen, Diebstahl, Plünderung und der illegale Export von geschütztem Kulturerbe zugenommen, wie die Weltzollorganisation festgestellt hat. So beschlagnahmten Interpol und die Weltzollorganisation im November 2017 bei einer 10-tägigen Operation 41.000 illegal gehandelte Kunstobjekte, darunter viele Antiquitäten, unter anderem in der EU.

Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften auf EU-Ebene

In der EU ist die Einfuhr von Kulturgütern bisher nicht einheitlich geregelt. Einige Mitgliedstaaten haben bereits strenge Vorschriften eingeführt, wie beispielsweise Deutschland mit dem Kulturgutschutzgesetz. Doch in anderen EU-Ländern gibt es keine Regelungen, sodass die Zollstellen dort besonders anfällig sind für illegalen Handel und organisierte Kriminalität. Sobald diese Waren auf europäischen Boden gelangen, können sie durch die Warenfreiheit ohne Kontrollen durch den Binnenmarkt transportiert werden.

„Wir dürfen nicht länger zulassen, dass durch fehlende Zollbestimmungen schützenswerte Kulturgüter unrechtmäßig auf den europäischen Binnenmarkt gelangen“, erklärt der EU-Abgeordnete Arndt Kohn (SPD). „Wenn Kulturstätten geplündert und wertvolle Antiquitäten illegal importiert werden, gehen nicht nur jahrhundertealte Zeugnisse menschlicher Zivilisation womöglich für immer verloren. Es ist auch ein Sicherheitsrisiko für unsere Gesellschaft, wenn die kriminellen Erträge aus diesem Geschäft zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder sogar Terrorismusfinanzierung beitragen.“

Terrorismusfinanzierung verhindern

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hatte bereits 2015 einen klaren Zusammenhang zwischen Raubgrabungen von kulturellem Erbe aus archäologischen Stätten und der Finanzierung von terroristischen Organisationen wie dem IS oder Al-Qaida festgestellt. Die Zerstörungen und Plünderungen historischer Stätten im syrischen Bürgerkrieg, etwa der antiken Oasenstadt Palmyra, hatten weltweit Entsetzen ausgelöst.

Genaue Zahlen zum Zusammenhang von Raubgrabungen und Terrorismusfinanzierung gibt es nicht, aber die Fälle sprechen für sich: So wurden zum Beispiel 2016 am Flughafen in Paris zwei antike Fassadenornamente beschlagnahmt, die möglicherweise illegal verkauft werden sollten.

Diesen kriminellen Machenschaften will die Europäische Union nun einen Riegel vorschieben. Das EU-Parlament stimmt in dieser Woche über eine einheitliche europäische Regelung zur Einfuhr von Kulturgütern ab, sodass Kunstobjekte ab einer bestimmten Alters- und Wertgrenze an den Zollstellen der EU strenger kontrolliert werden müssen.

Kulturerbe schützen

Arndt Kohn, der im Binnenmarkt-Ausschuss an dem Bericht zur Einfuhr von Kulturgütern für die sozialdemokratische Fraktion mitgearbeitet hatte, bewertet den Gesetzesentwurf als deutlichen Fortschritt. Gleichzeitig fordert er kontinuierliche Anstrengungen, um die Zollkontrollen weiter zu verbessern: „Insbesondere muss die Anzahl der Zollbeamt*innen erhöht und mehr in Weiterbildung investiert werden, damit mögliche Raubkunst erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden kann. Nur so können wir den illegalen Handel mit Kulturgütern effektiv bekämpfen.“ Entsprechende Änderungsanträge hat Arndt Kohn in den Gesetzestext eingebracht, über den diese Woche in Straßburg abgestimmt wird.

Die Verordnung gilt nicht nur für Antiquitäten und anderen Kulturgütern aus dem Nahen und Mittleren Osten, sondern schützt zum Beispiel auch Kunst aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Im Europäischen Jahr für Kulturerbe 2018 setzt die Europäische Union damit ein starkes Zeichen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern und für den Schutz des Kulturerbes weltweit.

EU geht gegen Plastikmüll vor

Plastikmüll zählt zu den größten Gefahren für unsere Umwelt. Insbesondere die Ozeane werden durch Wegwerfplastik verschmutzt, was die Ökosysteme bedroht und zum Artensterben beiträgt. Jährlich produziert die EU 25,8 Millionen Tonnen an Kunststoffabfällen. 80 Prozent des Abfalls in Meeren und Stränden besteht aus Plastik. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, um die Plastikflut einzudämmen und die Umwelt zu schützen.

„Wir haben keine zweite Erde“, betont der Europaabgeordnete Arndt Kohn. „Wir müssen jetzt die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unseren Kindern und Enkeln einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen. Dazu sind drastische Reduzierungen des CO2-Ausstoßes im Straßenverkehr, der Energieerzeugung oder im persönlichen Konsum von Flugreisen oder Kreuzfahrten notwendig. Die Eindämmung von Einwegprodukten ist eine weitere wichtige Maßnahme. Die geplanten EU-Regeln zur Reduktion von Plastikmüll sind ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen folgen.“

Künftig nicht mehr aus Plastik: Strohalme, Besteck und Ballonstifte

Diese Woche stimmt das Europäische Parlament in Straßburg über eine Richtlinie ab, die den Verbrauch von Einwegprodukten aus Plastik deutlich senken soll. Laut der EU-Kommission bestehen rund 70 Prozent des Abfalls an europäischen Stränden aus nur zehn Plastikprodukten sowie aus angespülten Fischnetzen und Fischfanggeräten. Zu den am häufigsten gefundenen Kunststoffprodukten zählen zum Beispiel dünne Tüten, Strohhalme, Plastikbesteck, Getränkerührer oder Halterungen von Luftballons.

Diese Produkte werden von den neuen EU-Regeln erfasst. Die Richtlinie sieht unter anderem mehrere Verbote von Plastik-Einwegprodukte vor, die kostengünstig aus natürlichen und leicht recycelbaren Ressourcen hergestellt werden können. So ist dann das Stäbchen, mit welchem der Kaffee umgerührt wird, demnächst nicht mehr aus Plastik, sondern aus Holz. Weiterhin geplant sind Hinweise zur Entsorgung auf Verpackungen und Informationskampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher*innen. Auch sollen Hersteller zukünftig Kosten für Reinigungsaktionen tragen.

Die neuen Regelungen sind Teil der Plastikstrategie, die die EU-Kommission Anfang des Jahres vorgelegt hatte. Die Strategie strebt weiterhin an, dass bis 2030 alle Plastikverpackungen zum Beispiel durch verbessertes Produktdesign recyclingfähig sein sollen.

Kohn: „Hersteller in die Verantwortung nehmen“

Die Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament unterstützen die neue Regelung, fordern aber noch weitergehende Maßnahmen. Auch sehr leichte Plastiktüten, die oft in der Umwelt landen, sollten mit einigen Ausnahmen verboten werden. Darüber hinaus drängt die Europa-SPD auf neue Anforderungen für Einwegplastikflaschen. Ab 2025 sollen 90 Prozent der Flaschen recycelt werden. Neu verkaufte Flaschen sollen aus mindestens 35 Prozent recyceltem Material bestehen, um wertvolle Rohmaterialien nicht zu verschwenden.

„Jeder einzelne kann einen Beitrag leisten, um beim Einkaufen oder im Alltag Plastikmüll zu vermeiden“, so Arndt Kohn. „Ohne eine Änderung unseres Konsumverhaltens ist der Wandel hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft nicht zu schaffen. Doch das entlässt die Hersteller nicht aus der Verantwortung: Sie müssen ihren Beitrag leisten, um Verpackungsmüll zu reduzieren. Leider hat die konservative Fraktion im EU-Parlament entsprechende Vorschriften bislang blockiert.“

Bis die EU-Richtlinie in Kraft tritt sind noch Änderungen möglich: Am Mittwoch stimmt das EU-Parlament zunächst über seine Position ab. Voraussichtlich im Dezember beraten sich die europäischen Umweltminister*innen, die als Vertreter*innen der Mitgliedstaaten an der Gesetzgebung mitwirken. Die finale Fassung wird anschließend zwischen EU-Parlament und Rat ausgehandelt, sodass die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könnte.

Lebhafte Debatte auf der „Europawiesn“

„EU zapft is‘“ – unter diesem Motto stand das Oktoberfest, zu dem der Europaabgeordnete für die StädteRegion, Arndt Kohn (SPD), in den Klömpchensklub im Tivoli eingeladen hatte. Bei Bier, Weißwurst und bayerischen Haxen kam er mit interessierten Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Europapolitik ins Gespräch. Zentrale Themen waren dabei die Wünsche der Menschen an die EU, die anstehende Europawahl im kommenden Jahr sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Euregio.

„Ich möchte erfahren, was sich die Menschen in unserer Region von Europa wünschen“, erklärte Arndt Kohn die Idee zu dem Fest. „Denn EU-Politik ist uns gar nicht so fern, wie es manchmal scheint. Viele Entscheidungen, die in Brüssel und Straßburg getroffen werden, wirken sich unmittelbar auf unseren Alltag aus. Diskussionsveranstaltungen wie diese können einen Beitrag leisten, das vielbeschworene Kommunikationsdefizit der EU zu überwinden und Europa den Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen.“

Kohn lobt ehrenamtliches Engagement für Europa

In kurzen Gesprächsrunden tauschten sich der Abgeordnete und die Zuhörer mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Politik über Europa aus. An der Diskussion nahmen unter anderem Gabriele Tetzner, die Vorsitzende der Europa-Union Aachen e.V., sowie Jutta Gebhart vom Aachener Pulse-of-Europe-Team teil. Diesen ehrenamtlichen Einsatz für Europa hob Arndt Kohn besonders hervor.

Nach der Motivation für ihr Engagement gefragt, sagte Jutta Gebhart von Pulse of Europe: „Meine Mitstreiter und ich halten es für ganz wichtig, dass die EU weiter besteht und nicht gespalten wird. Leider sind in den vergangenen Jahren nationalistische Bewegungen in Europa und in der Welt zunehmend erstarkt. Da wollen wir als Bürger ein deutliches Zeichen setzen, dass ein vereintes Europa keine Selbstverständlichkeit ist und erhalten werden muss. Sicher sind Reformen notwendig, aber es gibt keine Alternative zur EU.“

Die EU muss den sozialen Pfeiler ausbauen

Weitere Gesprächspartner waren Halice Kreß-Vannahme (Vorsitzende der Jusos im Unterbezirk Aachen Stadt), der ehemalige Bundestagsabgeordnete Norbert Spinrath (SPD), Dieter Rehfeld (Vorsitzender der der Deutsch-Niederländischen Gesellschaft zu Aachen e.V.) sowie der Präsident des Ausschusses der Regionen, Karl-Heinz Lambertz. Alle Diskutanten bezogen klar Stellung für ein geeintes Europa. „Es gibt keine Herausforderung in dieser globalisierten Welt, die ein Nationalstaat heute noch alleine lösen könnte“, betonte beispielsweise Karl-Heinz Lambertz.

Allerdings, da waren sich die Diskutanten ebenfalls einig: Auf dem Status Quo könne sich die EU nicht ausruhen. So ergänzte Norbert Spinrath zum Abschluss, dass neben der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der soziale Pfeiler der EU deutlich ausgebaut werden müsse.

Kohn: „Richtigen Einsatz von EU-Geldern prüfen“

Der Europäische Rechnungshof hat am Donnerstag, 4. Oktober 2018, in Straßburg seinen Jahresbericht über den Gesamthaushalt der EU für das Jahr 2017 vorgestellt. Damit beginnt im Europäischen Parlament das jährliche Entlastungsverfahren, in dem der Haushaltskontrollausschuss im Europäischen Parlament prüfen wird, ob EU-Gelder ordnungsgemäß und sinnvoll eingesetzt wurden.

„Der Bericht des Rechnungshofs zeigt auf, dass EU-Gelder im Regelfall richtig eingesetzt wurden. In Zeiten einer weitverbreiteten Europaskepsis ist das ein wichtiges und positives Signal“, sagt Arndt Kohn,
Mitglied des Haushaltskontrollausschusses im Europäischen Parlament. In seiner Prüfung ermittelt die Institution jährlich eine Fehlerquote, die den Prozentsatz der falsch verwendeten Finanzmittel berechnet. Diese sei laut Rechnungshof von 3,1 Prozent in 2016 auf 2,4 Prozent im vergangenen Jahr gesunken.

Zahlreiche Fördermittel nicht abgerufen

„Entgegen dem leider gängigen Vorurteil, dass Betrugsfälle den EU-Haushalt prägen, beziehen sich die
vom Rechnungshof ermittelten Fehler nur in den wenigsten Fällen auf vorsätzliche Veruntreuung“, erklärt Arndt Kohn. „Für das Jahr 2017 überwies der Rechnungshof zum Beispiel nur 19 Fälle mutmaßlichen Betrugs an die Europäische Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF weiter. Das ist erstaunlich wenig für einen Haushalt im Umfang von 137,4 Milliarden Euro.“

Die Unregelmäßigkeiten beziehen sich laut Rechnungshof vor allem auf Ausgaben, bei denen die Regeln,
wie Förderkriterien oder Abrechnungsvorschriften nicht richtig eingehalten worden seien. Besorgniserregend sei dagegen die Summe der nicht abgerufenen Fördermittel, die der Europäische
Rechnungshof dieses Jahr auf eine neue Rekordhöhe von 267,3 Milliarden Euro berechnet.

Kohn: Mitgliedstaaten sind gefordert

„Zu hohe formale Anforderungen dürfen dem Einsatz der Gelder in grenzüberschreitenden Projekten nicht länger im Wege stehen. Als Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ist uns wichtig, dass insbesondere die Mittel der Kohäsionspolitik flexibler eingesetzt werden können – diese sollten Regionen und Städten der EU nicht verloren gehen. Allerdings müssen auch die Mitgliedstaaten sich dafür einsetzen, sinnvolle Projekte vorzuschlagen, in denen das Geld investiert wird“, fordert der SPD Europa-Abgeordnete Arndt Kohn.

Im nächsten Schritt werden EU-Kommissare zu Anhörungen im Haushaltskontrollausschuss vorgeladen, um die Ausgaben in ihren Zuständigkeitsbereichen für das Jahr 2017 vorzustellen. Auf dieser Grundlage wird das Europäische Parlament entscheiden, ob es die Entlastung gewährt, und verbindliche Empfehlungen für die kommenden Jahre machen. Diese Entscheidung wird voraussichtlich im März 2019 getroffen.

Fahnder besser vernetzen

Das EU-Parlament verabschiedete am Donnerstag, 4. Oktober, in Straßburg mit deutlicher Mehrheit eine entsprechende Resolution.

Textil- und Schuhwaren aus China wurden zwischen 2013 und 2016 in großem Umfang unter ihrem Wert in den europäischen Binnenmarkt importiert. Die EU-Antibetrugsbehörde OLAF, die den Fall ermittelte, schätzt die so entstandenen Verluste bei den Zolleinnahmen in diesen Jahren auf knapp zwei Milliarden Euro.

Kohn: „EU muss Schwachstellen beseitigen“

„Die britische Zollverwaltung hat ihre Ressourcen in den vergangenen Jahren auf den Schutz des
Binnenmarkts und die innere Sicherheit konzentriert und dabei die Erhebung von Zöllen vernachlässigt“, so der Europaabgeordnete Arndt Kohn, Mitglied des Haushaltskontrollausschusses. „Kriminelle Banden sind bestens vernetzt, warum nicht aber unsere Zollbehörden? Die EU muss die Schwachstellen dringend beseitigen.“

Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD und stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses, fügte hinzu: „Die Zolleinnahmen sind eine wichtige Einnahmequelle für den EU-Haushalt. Mit den entgangenen Einnahmen hätten wir viele sinnvolle Projekte finanzieren können. Die EU-Kommission fordert jetzt 2,7 Milliarden Euro vom Vereinigten Königreich. Das wäre zum Beispiel genug, um unser EU-Programm zum Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit für acht Jahre zu finanzieren. Das ist auch ein Grund, aus dem das Europäische Parlament eine breitere Basis an Einnahmequellen für den EU-Haushalt fordert.“

Reformbedarf auch bei der Mehrwertsteuer

Nach Berechnung der EU-Kommission führte die Verletzung der EU-Gesetzgebung durch Großbritannien zu Verlusten im EU-Haushalt von bis zu 2,7 Milliarden Euro im Zeitraum von 2011 bis 2017. Allerdings sind nicht nur Zollverluste zu beklagen. Einige Unternehmen haben zudem eine Gesetzeslücke ausgenutzt, um gezielt die Mehrwertsteuer auf importierte Güter zu unterschlagen. So kam es insgesamt zu Verlusten von bis zu 3,2 Milliarden Euro.

„Dieser Fall ist ein weiteres Indiz, dass im europäischen Mehrwertsteuersystem dringender Reformbedarf besteht“, so Arndt Kohn. „Gut, dass wir daran arbeiten, das System weniger anfällig für Betrug zu machen, indem wir es einfacher gestalten und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Zoll- und Steuerbehörden fördern.“

Mahnschreiben an britische Regierung

„Wer ein Freihandelsabkommen mit der EU will, muss seine Kontrollen gegenüber Drittländern verlässlich gestalten. Die geschwächten britischen Zollbehörden sind dazu offenbar zurzeit kaum in der Lage. Das muss sich ändern“, fordert Jens Geier.

Vor einer Woche hat die EU-Kommission ein Mahnschreiben an die britische Regierung geschickt, um die nicht einbezogenen Mittel einzufordern. Großbritannien hat nun zwei Monate, um auf das Mahnschreiben zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen.