Verbraucherfreundliches Telekommunikationsgesetz gestärkt

Notrufnummer 112 europaweit und barrierefrei nutzbar

Arndt Kohn, Mitglied des Verbraucherschutzausschusses begrüßt besonders die neuen Regelungen zur Nutzung der Notrufnummer 112: „Ich persönlich setze mich dafür ein, die Notrufnummer 112 bekannter zu machen. Es ist ein Riesenerfolg für alle Bürgerinnen und Bürger, dass die Nummer 112 als einheitliche Notrufnummer in der gesamten Union gebührenfrei genutzt werden kann. So kann im Falle eines Unglücks überall in der EU ein und dieselbe Nummer gewählt werden. Mitgliedstaaten sollten also im Zuge dessen auch dafür sorgen, dass dieser Service möglichst in mehreren Sprachen genutzt werden kann.“

Im Einklang mit Datenschutzvorschriften, sollen außerdem Standortinformationen über den Nutzer der Notrufnummer durch den Anbieter an Notdienste weitergegeben werden können. Dies kann dafür sorgen, dass Notdienste so schnell wie möglich zur Hilfe kommen können.

Eine Datenbank von Notdiensten soll z.B. in Grenzregionen dazu dienen, dass der nächstgelegene verfügbare Krankenwagen zum Unfallort fahren kann, unabhängig ob dieser grenzüberschreitend ist oder nicht.

„Das EU Parlament fordert die EU-Staaten dazu auf konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Notdienste, einschließlich des Notrufs 112, für Nutzer mit Behinderungen und insbesondere für Gehörlose, Hörgeschädigte, Sprachgestörte und Taubblinde barrierefrei zugänglich sind.“, so Arndt Kohn.

Breibauausbau und schnelleres Internet fördern

Neben einer fairen und angemessenen Regulierung neuer Anbieter wie z.B. WhatsApp stand auch der Investitionsanreiz für schnelles Internet im Mittelpunkt des neuen Gesetzes. Nun können sich beispielsweise mehrere Anbieter zusammentun, um sich Verantwortung und Kosten für den Breitbandausbau in ländlichen Regionen zu teilen. So profitieren sie durch geringeren Auflagen beim Zugang für Wettbewerber.

Im Plenum soll im November 2018 über dieses finale Gesetz abgestimmt werden.

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