Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer*innen in der EU sterben zunehmend an Krebserkrankungen, verursacht durch gesundheitsschädigende Bedingungen am Arbeitsplatz. Dabei führt Lungenkrebs die Liste der Todesursachen an. Trotzdem weigerte sich die EU-Kommission bislang, Abgase von Dieselmotoren in den Geltungsbereich der sogenannten Krebsrichtlinie aufzunehmen.

Eine große Mehrheit im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments legte bereits im März diesen Jahres einen Grenzwert für die Belastung durch Dieselabgase von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter fest, der dem deutschen Grenzwert folgt. In den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und der österreichischen Ratspräsidentschaft konnte das EU-Parlament den neuen Grenzwert durchsetzen.

Besserer Schutz für 3,6 Millionen Arbeitnehmer*innen

Laut einem Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmedizin werden durch die Neuregelung rund 3,6 Millionen Arbeitnehmer*innen in Europa, insbesondere in Lagerhallen, im Bergbau oder im Güterverkehr, künftig besser vor Diesel-Emissionen geschützt. Kommende Woche stimmt das Plenum abschließend über die geänderte Richtlinie ab.

Der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn betont: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen am Arbeitsplatz ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben riskieren. Daher ist es gut und richtig, dass die EU hier tätig wird, um Arbeitnehmer*innen vor gesundheitsgefährdenden Abgasen zu schützen. Mit den verschärften Grenzwerten sorgt die Europäische Union für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.“

Weitere Verbesserungen für Arbeitnehmer*innen

Die EU-Richtlinie wurde in dieser Legislaturperiode gleich mehrfach überarbeitet, um den Arbeitsschutz zu erhöhen. Das erste von insgesamt vier Paketen der Überarbeitung ist bereits seit Januar in Kraft. Darin konnte die sozialdemokratische Fraktion schärfere Grenzwerte für krebserregende Stoffe in Lacken, Dämpfen oder Holzstaub durchsetzen, die vor allem Lackierer*innen, Schweißer*innen sowie Lagerarbeiter*innen in Zukunft bei ihrer Arbeit besser schützen.

Der dritte Änderungsvorschlag wurde Ende November vom Beschäftigungsausschuss gebilligt. Er beinhaltet unter anderem Begrenzungen für Formaldehyd, das bei der Herstellung von Farbstoffen, Arzneistoffen und bei der Textilveredelung vorkommt. Die Europäische Kommission plant darüber hinaus, bis zum Ende der Legislaturperiode im Mai 2019 einen vierten Vorschlag zur Überarbeitung der Krebsrichtlinie vorzustellen.

EU-Parlament stimmt über JEFTA ab

Japan ist der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union in Asien, weltweit der sechstwichtigste Handelspartner Europas und eine der größten Volkswirtschaften der Welt. Zusammen machen Japan und die EU mehr als ein Drittel der Weltwirtschaft aus. Diese Partnerschaft soll mit dem Freihandelsabkommen JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement) gefestigt werden, über das das Europäische Parlament am kommenden Mittwoch in Straßburg abstimmt.

Parallel zum Handelsabkommen wurde ein strategisches Partnerschaftsabkommen ausgehandelt, das den politischen Dialog und die Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Menschenrechte, Sicherheit und Klimawandel regelt. Richtig umgesetzt kann das EU-Japan-Abkommen zwischen zwei der weltweit größten Handelsräume ein wichtiges Zeichen für eine regelbasierte globale Handelsordnung setzen.

Rechte von Arbeitnehmer*innen stärken

Der Europaabgeordnete Arndt Kohn (SPD) betont: „US-Präsident Donald Trump hat mit seiner einseitigen ‚America first‘-Politik der internationalen Zusammenarbeit auch in Handelsfragen den Kampf angesagt. Dabei kann weltweiter Handel nur dann fair gestaltet werden, wenn er auf Grundlage von verbindlichen Regeln stattfindet, die auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Wir Sozialdemokrat*innen haben die JEFTA-Verhandlungen kritisch begleitet und auf die konsequente Umsetzung und Fortentwicklung zum Beispiel von Arbeitnehmer*innenrechten gepocht.“

Klärungsbedarf sieht die Europa-SPD noch bei der Frage, wie Japan seine aus dem Nachhaltigkeitskapitel entstehenden Verpflichtungen umzusetzen gedenkt. Dabei geht es vor allem um die Ratifizierung und Umsetzung der zwei ausstehenden der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Das betrifft die Beseitigung von Zwangsarbeit und das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die japanische Regierung hat dazu eine ministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Sozialdemokrat*innen werden deren Ergebnisse genau prüfen.

Keine Privatisierung der Trinkwasser-Versorgung

Während des Verhandlungsprozesses wurden in der Öffentlichkeit immer wieder Befürchtungen geäußert, JEFTA könne zu einer Privatisierung der Daseinsvorsorge führen, sodass zum Beispiel Wasserwerke vom öffentlichen in den privaten Besitz übergehen könnten. Richtig ist, dass das Abkommen einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter öffnen soll.

Davon ist jedoch der gesamte Bereich der Daseinsvorsorge explizit ausgenommen, da dieser in der EU und Deutschland nicht liberalisiert ist. Die Verhandlungsführer der EU haben speziell zu diesem Zweck eine horizontale Ausnahme für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge festgelegt. JEFTA wird daher weder die eigentumsrechtliche Lage von öffentlichen Betrieben ändern noch Betriebe der Daseinsversorgung teilweise oder komplett privatisieren.

„Die Wasserwirtschaft ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und wurde auch von der Europa-SPD stets mit höchster Gewichtigkeit behandelt“, stellt Arndt Kohn klar. „Das wird sich beim JEFTA-Abkommen nicht ändern. Auch im Rahmen der Handelspolitik werden wir weiter unserer Linie treu bleiben und den Ratifizierungsprozess des Abkommens genauestens betrachten.“

Nachdrücklicher Klimaschutz

Auch dem Thema Klimaschutz räumt das Abkommen einen besonderen Stellenwert ein: Erstmalig wird die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens in einem eigenen Kapitel in einem internationalen Handelsabkommen vereinbart. Damit geht JEFTA deutlich über CETA, das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada, hinaus.

Dazu Arndt Kohn: „Ich freue mich, dass das Abkommen die Bedeutung des Klimaschutzes anerkennt und auf rasche Maßnahmen drängt. Wir haben keine zweite Erde. Die Verpflichtungen, die das Abkommen vorsieht um den Klimawandel einzudämmen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Nun kommt es auf die konsequente Umsetzung an.“

EU-Parlament fordert ambitioniertere Digitalsteuer

Das gegenwärtige System der Unternehmensbesteuerung ist dringend reformbedürftig: Nach Schätzungen der EU-Kommission zahlen Unternehmen außerhalb des Digitalsektors im Schnitt 23 Prozent Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne, Digitalunternehmen hingegen nur etwa 9,5 Prozent. Der Grund: Die derzeitigen Steuerregelungen sind auf die klassischen Unternehmensformen mit einer klaren Betriebstätte zugeschnitten und halten nicht mit den flexiblen Modellen der Digitalwirtschaft Schritt.

Steuern werden in der Regel dort erhoben, wo Unternehmen ihre Betriebsstätte haben. In der Digitalwirtschaft werden die Gewinne allerdings nicht notwendigerweise dort erwirtschaftet, wo ein Unternehmen seinen Standort hat. Deshalb hat die Kommission vorgeschlagen, eine Steuer auf digitale Dienstleistungen zu erheben, wie zum Beispiel den Verkauf von Werbeflächen oder von Nutzerdaten.

Der Europaabgeordnete Arndt Kohn ist Mitglied im Sonderausschuss für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung des EU-Parlaments. Er unterstreicht: „Wir fordern, dass Apple, Facebook, Google und Co. künftig nach den gleichen Regeln spielen wie der lokale Einzelhandel. Ein Unternehmen muss seine Gewinne dort zahlen, wo sie erwirtschaftet werden – egal, ob es sich um den Bäcker von nebenan handelt oder um einen Internetriesen. Nur weil die Server woanders stehen, dürfen hier keine Unterschiede gemacht werden, wenn zum Beispiel mit Daten europäischer Bürger*innen gehandelt wird.“

Steuerpflichtig da, wo die Wertschöpfung stattfindet

Die vorgeschlagene Steuer von drei Prozent auf den durch digitale Dienstleistungen generierten Umsatz ist Teil des Digitalsteuer-Pakets der EU-Kommission. Die Neuregelung beträfe zunächst nur Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro, wovon 50 Millionen Euro aus EU-Erträgen stammen. Langfristig soll bei der Unternehmensbesteuerung das Prinzip einer sogenannten virtuellen Betriebstätte eingeführt werden, die bei Internetunternehmen an die Stelle der klassischen Betriebsstätte tritt.

Die sozialdemokratische Fraktion konnte sich im Wirtschafts- und Währungsausschuss mit ihrem Vorschlag einer Ausweitung der Steuer auf Anbieter digitaler Inhalte durchsetzen. Dazu zählen zum Beispiel Streaming-Plattformen wie Netflix. Arndt Kohn kommentiert: „Wir brauchen einen umfassenden Vorschlag, der den Veränderungen der digitalen Wirtschaft gerecht wird. Deshalb haben wir auch eine Überprüfung im Vorschlag eingebracht, die eine Erweiterung der Steuer auf E-Commerce-Anbieter wie Amazon und Zalando vorsieht. Es ist uns wichtig, dass alle Digitalunternehmen dort steuerpflichtig sind, wo die Wertschöpfung stattfindet.“

Die konservativen und liberalen Abgeordneten haben im Ausschuss gegen den Vorschlag der Sozialdemokrat*innen gemauert, die Übergangssteuer unmittelbar von drei auf fünf Prozent anzuheben. Bei der Plenarabstimmung in Straßburg wird die sozialdemokratische Fraktion erneut auf die Anhebung pochen.

Mitgliedstaaten in der Pflicht

Am Ende muss der Rat einstimmig über den Vorschlag der Kommission entscheiden. Das Parlament hat eine konsultative Rolle. Hier zeichnet sich allerdings noch der Widerstand einiger Mitgliedstaaten ab: „Finanzminister Olaf Scholz und sein französischer Kollege Bruno Le Maire haben mit ihrem Vorstoß Bewegung in die festgefahrene Diskussion gebracht. Das ist ein Fortschritt, auch wenn der Vorschlag der Minister in unseren Augen noch nicht weit genug geht. Nun gilt es, auch die übrigen EU-Mitgliedstaaten zu überzeugen“, fordert Arndt Kohn.

Der deutsch-französische Vorschlag sieht vor, dass die Neuregelung ab Januar 2021 in Kraft tritt. Bis dahin soll versucht werden, im Rahmen der OECD eine Einigung auf internationaler Ebene zu finden, die auch die Vereinigten Staaten miteinbeziehen würde. Außerdem soll die Steuer auf den Verkauf von Werbeflächen beschränkt werden.

Unsere Bilanz: Legislaturperiode 2014-2019

In den vergangenen fünf Jahren haben die Europäische Union und die Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament viele Verbesserungen für das Leben der Menschen in Europa erreicht, die wir in unserem Alltag spüren können.

Aber es gibt auch noch viele offene Anliegen, für die wir uns im EU-Parlament weiter einsetzen werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Bilanzbroschüre für die Legislaturperiode 2014-2019.

 

Das „Clean Energy Package“ – Ein großer Schritt in die Zukunft

Zukunft In The Making

Die Europäische Kommission hat im November 2016 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Gestaltung der Energieunion vorgestellt, welches die Weichen für eine CO2-arme und energieeffiziente Zukunft in Europa stellen soll: Drei zusammenhängende Gesetzestexte dieses Energiepakets wurden im Sommer mit dem Rat verhandelt, das Trilog-Ergebnis steht nun in der kommenden Plenarwoche zur finalen Abstimmung.

Die Energieeffizienz-Richtlinie schreibt ein EU-weites Energieeinsparungsziel von 32,5 Prozent bis zum Jahr 2030 vor. Dieser Wert soll durch verbindliche Einsparungen von 0,8 Prozent pro Jahr im Endenergieverbrauch erreicht werden. Außerdem umfasst die Richtlinie nun mehr Sektoren als zuvor Die EU-Mitgliedstaaten können jedoch den Transportsektor und bestimmte industrielle Aktivitäten ausnehmen.

Die überarbeitete Erneuerbaren-Energie-Richtlinie sieht ein verbindliches EU-weites Ziel von 32 Prozent für den Anteil erneuerbarer Quellen im Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 vor.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Zu dem Vorhaben, die Energieversorgung der EU durch das „Clean Engery Package“ sauberer zu gestalten, äußert sich das Mitglied des Europäischen Parlaments Arndt Kohn folgendermaßen: „Ich bin ein großer Befürworter des „Clean Energy Paketes“. Den Ausbau von erneuerbaren Energien müssen wir beschleunigen um das Ende der fossilen Brennstoffe bewältigen zu können. Ein verlässlicher und planbarer Strukturwandel sind für viele Regionen in Europa wichtig.“

Ein Klares Zeichen für den Klimaschutz

Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommen hat sich die EU verpflichtet, die durch den Klimawandel steigenden Temperaturen einzudämmen. Das „Clean Energy Package“, über welches diese Woche in Straßburg abgestimmt werden soll, soll zum Einhalten der vereinbarten Ziele beitragen. Dazu Arndt Kohn: „Nicht nur bestätigen wir so unsere Verpflichtung, die wir mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommen eingegangen sind, sondern können jetzt darüber hinaus aufzeigen, wie wir die Einhaltung des Abkommens bewerkstelligen werden. Das Paket ist somit auch ein Zeichen an die Welt, dass wir, anders als zum Beispiel die USA, weiterhin für den globalen Umweltschutz einstehen und auch Strategien entwickelt haben, wie wir diese Ziele erreichen werden können.“

Fahrgastrechte für Bahnreisende stärken

Arndt Kohn, Mitglied des Verbraucherschutzausschusses begrüßt diesen Vorschlag: „Ich freue mich, dass die Europäische Kommission die veraltete Gesetzgebung von 2007 überarbeitet hat und wir im EU Parlament so die Gelegenheit nutzen können um uns für verbesserte Fahrgastrechte für Bahnreisende einzusetzen.“

Höhere Entschädigung bei Verspätungen und Zugausfällen

Besonders Fahrgastfreundlich sind die Forderungen des Parlaments über die Entschädigungen im Falle von Verspätungen und Zugausfällen. Ab einer 2-stündigen Verspätung oder sogar Ausfall eines Zuges soll 100% des Fahrkartenpreises zurückerstattet werden, im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag, der in diesem Fall nur 50% Entschädigung vorschlägt. Das Parlament fordert weiterhin 75% Fahrkartenerstattung bei einer Verspätung zwischen 91 und 120 Minuten, sowie 50% bei 60-90 Minuten verspäteten Zügen.

Außerdem soll die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in gut gekennzeichneten Bereichen von Zügen garantiert werden.

Barrierefreies Fahren

„Wir im Europäische Parlament fordern komplett diskriminierungsfreies und barrierefreies Zugfahren. Eisenbahnunternehmen sollen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität kurzfristig und ohne langwierige Planung mit der Bahn reisen können.“, so Arndt Kohn.

Dabei sollen die Barrierefreiheit von Fahrkartenbuchungen, Zugverbindungen und Bahnhöfe, sowie der Zugang zu Informationen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität garantiert werden. In den Bahnhöfen soll kostenlose Hilfeleistung für diese Fälle garantiert werden, durch z.B. eine Hilfeperson beim Einsteigen in den Zug.

Ökologische Alternative zu Bus- und Flugverkehr stärken

„Als häufiger Zugpendler zwischen Aachen und Brüssel, setze ich mich besonders für Bahnfahren als die ökologische Alternative zu Bus- und Flugreisen in der ganzen EU ein. Dabei muss natürlich auch garantiert werden, dass Zugreisen kundenfreundlich sind, ohne dass dabei die Preise der Zugtickets in die Höhe schießen. Dies muss durch den Gesetzgeber garantiert werden.“, so Arndt Kohn.

Wenn das Europäische Parlament den Text am 15. November 2018 so annimmt, können die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission starten.

Verbraucherfreundliches Telekommunikationsgesetz gestärkt

Notrufnummer 112 europaweit und barrierefrei nutzbar

Arndt Kohn, Mitglied des Verbraucherschutzausschusses begrüßt besonders die neuen Regelungen zur Nutzung der Notrufnummer 112: „Ich persönlich setze mich dafür ein, die Notrufnummer 112 bekannter zu machen. Es ist ein Riesenerfolg für alle Bürgerinnen und Bürger, dass die Nummer 112 als einheitliche Notrufnummer in der gesamten Union gebührenfrei genutzt werden kann. So kann im Falle eines Unglücks überall in der EU ein und dieselbe Nummer gewählt werden. Mitgliedstaaten sollten also im Zuge dessen auch dafür sorgen, dass dieser Service möglichst in mehreren Sprachen genutzt werden kann.“

Im Einklang mit Datenschutzvorschriften, sollen außerdem Standortinformationen über den Nutzer der Notrufnummer durch den Anbieter an Notdienste weitergegeben werden können. Dies kann dafür sorgen, dass Notdienste so schnell wie möglich zur Hilfe kommen können.

Eine Datenbank von Notdiensten soll z.B. in Grenzregionen dazu dienen, dass der nächstgelegene verfügbare Krankenwagen zum Unfallort fahren kann, unabhängig ob dieser grenzüberschreitend ist oder nicht.

„Das EU Parlament fordert die EU-Staaten dazu auf konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Notdienste, einschließlich des Notrufs 112, für Nutzer mit Behinderungen und insbesondere für Gehörlose, Hörgeschädigte, Sprachgestörte und Taubblinde barrierefrei zugänglich sind.“, so Arndt Kohn.

Breibauausbau und schnelleres Internet fördern

Neben einer fairen und angemessenen Regulierung neuer Anbieter wie z.B. WhatsApp stand auch der Investitionsanreiz für schnelles Internet im Mittelpunkt des neuen Gesetzes. Nun können sich beispielsweise mehrere Anbieter zusammentun, um sich Verantwortung und Kosten für den Breitbandausbau in ländlichen Regionen zu teilen. So profitieren sie durch geringeren Auflagen beim Zugang für Wettbewerber.

Im Plenum soll im November 2018 über dieses finale Gesetz abgestimmt werden.

Coal Regions Transitions Plattform in Brüssel

Die Europäische Kommission hatte zu diesem Treffen wieder zahlreiche Experten, u.a. Vertreter*innen von Greenpeace, Weltbank uw., aus den Kohlerevieren der ganzen Welt eingeladen. Gemeinsam haben sich die Teilnehmer*innen im Rahmen der Konferenz zu möglichen Strategien und spannenden Ideen ausgetauscht, welche Wege und Möglichkeiten es gibt aus der Kohle auszusteigen und welche Alternativen für die betroffenen Menschen in der Region geschaffen werden müssen.

Arndt Kohn: „Bei der Konferenz war es für mich als Abgeordneter aus der Region Aachen wichtig zu erfahren, wie zum Beispiel der Strukturwandel in den anderen Regionen Europas durchgeführt wird, welche Möglichkeiten und Ideen hier entwickelt und geplant werden und was unsere gemeinsamen Herausforderungen sind. Die Coal Regions Plattformen sind für mich gute Möglichkeiten mit den anwesenden Expert*innen mich auszutauschen und Ideen für unsere Region mitzunehmen und auf eine bessere europäische Zusammenarbeit hinzuwirken.“

Sauberes Trinkwasser für alle

„Wasser ist ein Menschenrecht“, so lautet der Titel einer Europäischen Bürgerinitiative, die bereits 2012 gestartet war. Die Initiative hatte die EU-Kommission unter anderem dazu aufgefordert, das Recht auf sauberes Trinkwasser und auf sanitäre Grundversorgung als Menschenrecht zu verankern und die Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen zu fördern.

Als erste europäische Bürgerinitiative überhaupt erreichte „Wasser ist ein Menschenrecht“ die Mindestzahl der geforderten Unterschriften. Insgesamt unterstützten fast 1,9 Millionen Menschen die Initiative, darunter rund eine Million aus Deutschland. Nach Abschluss der Unterschriftensammlung empfing die EU-Kommission die Organisatoren und gab Ihnen Gelegenheit, Ihre Initiative bei einer öffentlichen Anhörung im EU-Parlament vorzustellen.

Anschließend begannen Beratungen, wie der Zugang zu hochwertigem Wasser verbessert werden könne. Als Ergebnis liegt nun ein Gesetzesentwurf der EU-Kommission auf dem Tisch, zu dem sich diese Woche das EU-Parlament in Straßburg positionieren wird.

Belastungen im Trinkwasser frühzeitig erkennen

„Die Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament setzen sich dafür ein, allen Menschen den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu ermöglichen“, sagt der Europaabgeordnete Arndt Kohn (SPD) aus dem Rheinland. „Die erfolgreiche Bürgerinitiative hat gezeigt, wie wichtig das Thema vielen Bürgerinnen und Bürgern ist. Wir fordern, dass alle europäischen Regierungen verpflichtet werden, das Recht auf sauberes Trinkwasser zu gewährleisten.“

Aktuell haben in der Europäischen Union mehr als eine Million Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Weltgesundheitsorganisation hat zudem kürzlich neue Empfehlungen für Stoffe im Trinkwasser herausgegeben. Auch darauf geht die EU-Kommission ein. Sie schlägt eine Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie vor, welche die Qualität europäischen Trinkwassers regelt.

Arndt Kohn erklärt: „Die Trinkwasser-Richtlinie von 1998 ist eine der wichtigsten Errungenschaften der EU in der Umwelt-Gesetzgebung. Doch das europäische Regelwerk muss an die heutigen Herausforderungen angepasst werden, um auf neue Bedrohungen zum Beispiel durch Mikroplastik reagieren zu können. Darauf geht der Vorschlag der EU-Kommission ein: Belastungen in Trinkwasserquellen sollen frühzeitig erkannt und reduziert werden.“

SPD fordert klare EU-Vorgaben

Allerdings haben die konservativen, liberalen und rechten Fraktionen im EU-Parlament erfolgreich gegen die Forderung der Sozialdemokrat*innen gemauert, die europäischen Regierungen zu verpflichten, den Zugang aller Menschen zu sauberem Trinkwasser sicherzustellen. Der Berichterstatter der konservativen Europäischen Volkspartei, der größten Fraktion im EU-Parlament, hat sich mit seinem Vorschlag durchgesetzt, es den EU-Mitgliedstaaten freizustellen, ob und wie sie tätig werden. Im Umweltausschuss gab es für diese Position eine Mehrheit.

Bei der Debatte und der anschließenden Abstimmung im Plenum diese Woche in Straßburg werden die Sozialdemokrat*innen mit Nachdruck darauf pochen, den EU-Mitgliedstaaten klare Vorgaben zu machen, um den Zugang aller Menschen in Europa zu sauberem Trinkwasser zu gewährleisten. Außerdem sollen die Regierungen analysieren, welche Gruppen bisher keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben und Maßnahmen besonders für diese Gruppe ergreifen.

SPD fordert öffentliche Trinkbrunnen

„Wasser ist überlebenswichtig, das weiß jedes Schulkind, und aus dieser einfachen Tatsache ergibt sich eine unbestreitbare Verantwortung für die europäischen Regierungen“, stellt Arndt Kohn klar. „Der Zugang zu sauberem Trinkwasser darf keine Frage der Kosten-Nutzen-Abwägung sein, wie es die Konservativen einordnen, denn die Staaten haben die Verantwortung, Menschenrechte in jedem Fall zu gewährleisten.“

Aus Sicht der Europa-SPD wäre es darüber hinaus sinnvoll, wenn alle EU-Mitgliedstaaten öffentliche Trinkbrunnen einrichten. Auch diesen Vorschlag wird die sozialdemokratische Fraktion bei der Debatte thematisieren. Nach der Abstimmung im EU-Parlament muss sich der Ministerrat möglichst rasch positionieren, damit die Verhandlungen über die Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden können.

Illegalen Handel mit Kulturerbe bekämpfen

Nach Drogen und Waffen gilt der illegale Handel mit Kunst und Kulturgüter als eines der lukrativsten Geschäfte auf dem Schwarzmarkt. Weltweit haben Zerstörungen, Raubgrabungen, Diebstahl, Plünderung und der illegale Export von geschütztem Kulturerbe zugenommen, wie die Weltzollorganisation festgestellt hat. So beschlagnahmten Interpol und die Weltzollorganisation im November 2017 bei einer 10-tägigen Operation 41.000 illegal gehandelte Kunstobjekte, darunter viele Antiquitäten, unter anderem in der EU.

Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften auf EU-Ebene

In der EU ist die Einfuhr von Kulturgütern bisher nicht einheitlich geregelt. Einige Mitgliedstaaten haben bereits strenge Vorschriften eingeführt, wie beispielsweise Deutschland mit dem Kulturgutschutzgesetz. Doch in anderen EU-Ländern gibt es keine Regelungen, sodass die Zollstellen dort besonders anfällig sind für illegalen Handel und organisierte Kriminalität. Sobald diese Waren auf europäischen Boden gelangen, können sie durch die Warenfreiheit ohne Kontrollen durch den Binnenmarkt transportiert werden.

„Wir dürfen nicht länger zulassen, dass durch fehlende Zollbestimmungen schützenswerte Kulturgüter unrechtmäßig auf den europäischen Binnenmarkt gelangen“, erklärt der EU-Abgeordnete Arndt Kohn (SPD). „Wenn Kulturstätten geplündert und wertvolle Antiquitäten illegal importiert werden, gehen nicht nur jahrhundertealte Zeugnisse menschlicher Zivilisation womöglich für immer verloren. Es ist auch ein Sicherheitsrisiko für unsere Gesellschaft, wenn die kriminellen Erträge aus diesem Geschäft zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder sogar Terrorismusfinanzierung beitragen.“

Terrorismusfinanzierung verhindern

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hatte bereits 2015 einen klaren Zusammenhang zwischen Raubgrabungen von kulturellem Erbe aus archäologischen Stätten und der Finanzierung von terroristischen Organisationen wie dem IS oder Al-Qaida festgestellt. Die Zerstörungen und Plünderungen historischer Stätten im syrischen Bürgerkrieg, etwa der antiken Oasenstadt Palmyra, hatten weltweit Entsetzen ausgelöst.

Genaue Zahlen zum Zusammenhang von Raubgrabungen und Terrorismusfinanzierung gibt es nicht, aber die Fälle sprechen für sich: So wurden zum Beispiel 2016 am Flughafen in Paris zwei antike Fassadenornamente beschlagnahmt, die möglicherweise illegal verkauft werden sollten.

Diesen kriminellen Machenschaften will die Europäische Union nun einen Riegel vorschieben. Das EU-Parlament stimmt in dieser Woche über eine einheitliche europäische Regelung zur Einfuhr von Kulturgütern ab, sodass Kunstobjekte ab einer bestimmten Alters- und Wertgrenze an den Zollstellen der EU strenger kontrolliert werden müssen.

Kulturerbe schützen

Arndt Kohn, der im Binnenmarkt-Ausschuss an dem Bericht zur Einfuhr von Kulturgütern für die sozialdemokratische Fraktion mitgearbeitet hatte, bewertet den Gesetzesentwurf als deutlichen Fortschritt. Gleichzeitig fordert er kontinuierliche Anstrengungen, um die Zollkontrollen weiter zu verbessern: „Insbesondere muss die Anzahl der Zollbeamt*innen erhöht und mehr in Weiterbildung investiert werden, damit mögliche Raubkunst erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden kann. Nur so können wir den illegalen Handel mit Kulturgütern effektiv bekämpfen.“ Entsprechende Änderungsanträge hat Arndt Kohn in den Gesetzestext eingebracht, über den diese Woche in Straßburg abgestimmt wird.

Die Verordnung gilt nicht nur für Antiquitäten und anderen Kulturgütern aus dem Nahen und Mittleren Osten, sondern schützt zum Beispiel auch Kunst aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Im Europäischen Jahr für Kulturerbe 2018 setzt die Europäische Union damit ein starkes Zeichen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern und für den Schutz des Kulturerbes weltweit.